Das wird spannend und sicherlich auch ein Lehrstück für alle Geschäftsführer-Kollegen/innen: Laut SZ/SPIEGEL hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Geschäftsführer der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) aufgenommen. Es geht um den Verdacht einer Insolvenzverschleppung – das betrifft genau die Fälle, über die wir hier unter dem Stichwort „Insolvenzantragspflicht” berichten. Konkret: GKK soll bereits im Januar 2020 und nicht erst im März 2020 zahlungsunfähig gewesen sein.
Indiz für eine Insolvenzverschleppung ist, dass GKK Sozialabgaben schon ab Januar 2020 nicht mehr gezahlt habe. In der Strafanzeige wird dem Unternehmen ebenfalls zur Last gelegt, bereits im Februar 2020 vor Gericht ausgehandelte Vergleichsangebote nicht mehr gezahlt zu haben. Dabei geht es in Einzelfällen um bis zu 90.000 EUR für ausgeschiedene Mitarbeiter. Insgesamt geht es um einen Millionenbetrag.
Hintergrund: Antragsteller ist wohl einer der ehemaligen Mitarbeiter, der von GKK noch nicht oder nur unzureichend abgefunden wurde und der jetzt mit anwaltlicher Hilfe „Druck macht”. Eventuell einigt man sich auf eine (hohe) Zahlung gegen Einstellung des Verfahrens. Das ist in der Praxis (leider) ein durchaus übliches Vorgehen.
Für eine Insolvenzverschleppung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommt ein zivilrechtliches Verfahren um den Schadensersatz – in der Regel vom Geschäftsführer aus der privaten Tasche zu zahlen. Eventuell gibt es einen Ausgleich aus einer D & O‑Versicherung.
Für die Praxis: Schlechte Aussichten für die GKK-Geschäftsführer – die ihre Entscheidungen im besagten Zeitraum sicherlich täglich juristisch abgesichert haben. Dennoch: Solche Zahlungsrückstände sind Kriterium für die Zahlungsunfähigkeit. Selbst dann, wenn es andere Gründe gab, Zahlungen auszusetzen – etwa weil die Fälle juristisch noch nicht abgeschlossen waren. Orientierungsgröße ist die sog. 10%-Regel, vgl. dazu Nr. 42/2020. Noch schwieriger wird eine solche Beurteilung, im Zusammenhang mit (ausstehenden) Corona-Beihilfen. Im Zweifelsfall sollten Sie nur auf der Grundlage eines juristischen Gutachtens handeln! Brisant: Die Bundesregierung hat erst gestern beschlossen, die GKK mit einem 460 Mio. EUR – (Nachrang-) Darlehen zu unterstützen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.