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Volkelt-Briefe

Neues Konzern-Insolvenzrecht kommt in 2014

Das Bun­des­ka­bi­nett hat die Reform des Kon­zern-Insol­venz­rechts (wie­der) auf den Weg gebracht. Mit einem Inkraft­tre­ten …II/2014 darf gerech­net wer­den (Bun­des­tags-Druck­sa­che 17/407).

In Zukunft gibt es bei einer Kon­zern-Insol­venz nur ein zustän­di­ges Insol­venz­ge­richt, und zwar am Grup­pen-Gerichts­stand. Vor­teil für den Geschäfts­füh­rer: Es gibt nur noch einen zustän­di­gen Ansprech­part­ner. Das erleich­tert die Abstim­mung z. B. über Sanie­rungs­maß­nah­men und not­wen­di­ge Zustim­mun­gen für Geschäfts­füh­rungs­maß­nah­men (Gesetz zur Erleich­te­rung der Bewäl­ti­gung von Konzerninsolvenzen).

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