Wer schon einmal mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu tun hatte, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wirkung für den Publikumsverkehr kaum oder gar nicht Rücksicht genommen wird. Der Imageschaden kann beträchtlich sein. Fingerspitzengefühl sieht anders aus (vgl. Nr. 19/2013, 41/2015).
Achtung: …
Jetzt bekommen die Zollbehörden noch mehr Rechte und Vollmachten. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist geplant (Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung):
- Die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS werden gestärkt, indem die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung und die Erfassung der Arbeitsstatistik geschaffen werden (besserer Informationsaustausch mit anderen Behörden).
- Für eine effizientere Aufgabenwahrnehmung erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden erhalten – entsprechend ihrer im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Aufgaben – eigene Prüfungsbefugnisse.
Die FKS hat bundesweit 6.800 Mitarbeiter und im Jahr 2014 eine Schadenssumme von 795 Mio. EUR aufgedeckt. Tendenz: steigend. 2015 waren es bereits 820 Mio. EUR (plus 4%).