Nach einer Neubestellung zum Geschäftsführer oder bei einer Vertragsverlängerung des Fremd-Geschäftsführers geht es immer auch darum, die vertraglichen Eckpunkte neu auszuloten. Hier unsere Empfehlungen: …
- Kann ich den mir vorgelegten Vertrag „verhandeln“? JA – aber Sie sollten schon gut vorbereitet sein und gute Argumente haben, warum Sie eine Sonderregelung für sich beanspruchen. Nicht gerne gesehen wird, wenn Sie Neuregelungen bis in Detailformulieren vorschlagen. Beschränken Sie sich auf die aus Ihrer Sicht wichtigsten Punkte des Vertragswerkes. Achten Sie darauf, dass Ihre Gegenvorschläge nicht diametral ausgerichtet sind, sondern bereits Ihre Kompromissbereitschaft erkennen lassen.
- Kann ich einen kompletten Gegenentwurf zu dem mir vorgelegten Vertragsentwurf vorlegen? NEIN – das sollten Sie auf keinen Fall tun. Damit signalisieren Sie, dass Sie den Justitiar/die Personalverantwortlichen des Unternehmens für inkompetent oder schlecht beraten halten. Das ist kein guter Einstieg. Sind Sie mit dem vorgelegten Vertrag völlig unzufrieden, sollten Sie vorab ein Vier-Augen-Gespräch mit der Geschäftsleitung/dem Vorstand der Muttergesellschaft suchen und austaxieren, inwieweit nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachträgliche Anpassungen vertraglich zugesichert werden können.