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Volkelt-Briefe

Neues Gesetzes: Zahlungen werden beschleunigt

Die schlech­tes­te Zah­lungs­mo­ral hat nicht – wie ger­ne ver­mu­tet – die öffent­li­che Ver­wal­tung als Auf­trag­ge­ber. Laut Bür­gel Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen sind hier ledig­lich 8,3 % der Auf­trag­ge­ber mit ihren Rech­nun­gen in Ver­zug. Sie bezah­len ihre Rech­nun­gen erst nach der im Ver­trag fest­ge­schrie­be­nen Zah­lungs­frist (meist: 14 Tage). Ganz schlecht steht es …um die Zah­lungs­mo­ral der gro­ßen Auf­trag­ge­ber. Über ein Drit­tel (36,9 %) der (gro­ßen) Akti­en­ge­sell­schaf­ten zahlt ver­spä­tet. Zulie­fe­rer haben dem­nach ganz schlech­te Karten.

Ins­ge­samt aber steht es um die Zah­lungs­mo­ral der deut­schen Unter­neh­men nicht schlecht. Jus­tiz­mi­nis­ter Maas will trotz­dem etwas für die­se Unter­neh­men tun. Dazu will er den Ver­zugs­zins um 1 Pro­zent­punkt über dem Basis­zins auf 9 % anhe­ben und es den Unter­neh­men erlau­ben, eine ein­ma­li­ge Ver­zugs­ge­bühr von 40 EUR zu erhe­ben. Der Geset­zes­vor­schlag liegt bereits auf dem Tisch (Ent­wurf 18/1309).

Gut gemeint. Aller­dings bezwei­feln wir, ob damit das ange­streb­te Ziel erreicht wird. Rea­lis­ti­scher ist die Vor­ga­be im Geset­zes­vor­schlag, dass in den AGB grund­sätz­lich nur noch ein Zah­lungs­auf­schub von maxi­mal 30 Tagen ver­ein­bart wer­den darf. Aus­nah­men müs­sen aus­drück­lich begrün­det wer­den. Klei­ne­re Unter­neh­men – ins­be­son­de­re denen, die als Zulie­fe­rer für gro­ße Auftrag­­­geber tätig sind und die de fac­to abhän­gig von ihnen sind – müs­sen dem­nach wei­ter damit leben, dass die Liqui­di­tät ihre Schwach­stel­le ist und bleibt.

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