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Volkelt-Briefe

Neue Gesetze: Arbeitszeit-Flexibilität auf Kosten der Unternehmen

Poli­tik hat gut reden, wenn es ums Ver­tei­len und Ange­bo­te machen geht. Z. B. in der Dis­kus­si­on um den Anspruch von Teil­zeit­ar­beit­neh­mern zur Rück­kehr auf die vol­le Arbeits­zeit. Die Zah­len spre­chen für sich: … 13,7 % der Teil­zeit-arbei­ten­den Frau­en und 19,8 % der Teil­zeit-arbei­ten­den Män­ner sind mit ihrer Arbeits­zeit nicht zufrie­den und wol­len län­ger arbei­ten (Quel­le: Han­dels­blatt). Jeder 5. männ­li­che Arbeit­neh­mer in Teil­zeit wür­de von sei­nem Anspruch auf mehr Arbeit Gebrauch machen. Für Unter­neh­men, die Arbeits­kräf­te brau­chen und kei­ne neu­en fin­den, ist das kein Pro­blem. Hier ist eine Eini­gung auf „Voll­zeit“ schon jetzt kein Pro­blem. Für ange­hen­de Müt­ter und Väter gibt es mit der Eltern­zeit ein fle­xi­bles Instru­ment, mit dem bei­de Sei­ten gut leben kön­nen. So viel Fle­xi­bi­li­tät ist für bei­de Sei­ten meist mach­bar (Teil­zeit­ar­beits­ge­setz).

Wenig Ver­ständ­nis haben die Kol­le­gen aber dafür, wenn ihr Unter­neh­men für die kurz­fris­ti­ge Lebens­pla­nung von Mit­ar­bei­tern ein­sei­tig die wirt­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung über­neh­men soll. Ein sol­cher Anspruch auf ein zurück in die Voll­be­schäf­ti­gung darf es nur geben, wenn das Unter­neh­men sol­che Kapa­zi­tä­ten tat­säch­lich hat und braucht. Ein Anspruch auf Voll­be­schäf­ti­gung, ohne dass es dafür Arbeit gibt, ist aus Geschäfts­füh­rungs-Sicht jeden­falls nicht hilf­reich. Im Gegen­teil. Das bedeu­tet zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand und zusätz­li­che Kos­ten und ist dar­über hin­aus noch ein schlech­tes Vor­bild für alle die Mit­ar­bei­ter, die eine zeit­lang mal mit weni­ger Gehalt aus­kom­men und in der ein­ge­spar­ten Arbeits­zeit end­lich ein­mal an ihrem eige­nen Geschäfts­mo­dell arbei­ten können.

In der Tat hat die Gro­ße Koali­ti­on mit dem gesetz­li­chen Anspruch auf Voll­zeit­be­schäf­ti­gung und dem Ent­wurf eines Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­set­zes kurz vor der Bunds­tags­wahl zwei gesetz­li­che Vor­ha­ben auf den Weg gebracht, die es in sich haben. Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die ihre Per­so­nal-Ange­le­gen­hei­ten (Rekrui­ting, Lohn­ab­rech­nung, Ver­wal­tung, Per­so­nal­ent­wick­lung) von exter­nen Dienst­leis­tern erle­di­gen las­sen, müs­sen dann mit erheb­li­chen Mehr­kos­ten für die­se Zusatz­leis­tun­gen rech­nen. Klei­ne­re Betrie­be haben damit bei der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern noch einen wei­te­ren Wett­be­werbs­nach­teil gegen­über gro­ßen Unternehmen.

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