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Volkelt-Briefe

Neu im Geschäft: Wie Geschäftsführer richtig einsteigen

In klei­ne­ren Unter­neh­men mit weni­gen Gesell­schaf­tern, Team­lei­tern und Mit­ar­bei­tern ist es in der Regel ein­fach anzu­kom­men und dau­er­haf­te, per­sön­li­che und ver­trau­ens­vol­le Bezie­hun­gen auf­zu­bau­en. Die betei­lig­ten Per­so­nen tref­fen sich wöchent­lich oder sogar täg­lich. Geschäft­li­che Anläs­se haben meist auch per­sön­li­che Aspek­te. In aller Regel erwar­ten die­se Per­so­nen von ihrem neu­en Geschäfts­füh­rer ledig­lich, dass … er sich in die gewach­se­nen Abläu­fe ein­fügt und sich per­sön­lich ein­bringt. Das gilt auch für den Umgang mit den Bera­tern der Gesell­schaf­ter (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, Unter­neh­mens­be­ra­ter, Haus­an­walt). Hier han­delt es sich um eine klei­ne Grup­pe von Per­so­nen, die sich in der Regel schon seit Jah­ren ken­nen, ver­trau­lich zusam­men­wir­ken und ggf. freund­schaft­li­che Bezie­hun­gen mit­ein­an­der pflegen.

Als Neu­er in die­sem Kreis soll­ten Sie Zeit und Geduld auf­brin­gen, sich unauf­dring­lich aber bestimmt, kon­ti­nu­ier­lich und mit Fin­ger­spit­zen­ge­fühl für gewach­se­ne zwi­schen­mensch­li­che Bezie­hun­gen ein­brin­gen. Ver­mei­den Sie:

  • den schnel­len Schul­ter­schluss mit einer Partei,
  • sich auf eine Sei­te zie­hen zu lassen,
  • in Kon­flikt­ge­sprä­chen ein­sei­tig Par­tei zu nehmen,
  • pole­mi­sche oder iro­ni­sche Redebeiträge.

In grö­ße­ren (Fami­li­en-) Unter­neh­men gibt es zwi­schen den Gesell­schaf­tern mehr Kon­flikt­po­ten­zi­al. Oft ist dort zur Har­mo­ni­sie­rung sol­cher Kon­flik­te zusätz­lich einen Bei­rat ein­ge­setzt, der die Fami­li­en-Mit­glie­der berät. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie sich dann einem zusätz­li­chen Gre­mi­um gegen­über ver­ant­wor­ten. Je nach recht­li­cher Aus­ge­stal­tung des Bei­rats (Kon­troll­funk­ti­on) kann das so weit gehen, dass die­ser eine Emp­feh­lung für die Abbe­ru­fung bzw. Wei­ter­be­schäf­ti­gung des Geschäfts­füh­rers aus­spre­chen kann. Oft sind ehe­ma­li­ge Bera­ter der Gesell­schaf­ter in den Bei­rat beru­fen – etwa Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer. Für Sie als Geschäfts­füh­rer kann das zu einer kaum zu lösen­den Auf­ga­be wer­den. Selbst nach lang­jäh­ri­ger ver­trau­ens­vol­ler Zusam­men­ar­beit mit den Gre­mi­en, kommt es in sol­chen Kon­stel­la­tio­nen oft zu schwer­wie­gen­den Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten, die in der Regel auf Kos­ten der Geschäfts­füh­rer gelöst wer­den. Sie sind das schwächs­te Glied. Beu­gen Sie vor:

  • In die­ser Kon­stel­la­ti­on soll­te der Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag eine Klau­sel ent­hal­ten, die bei einer vor­zei­ti­gen Auf­lö­sung des Anstel­lungs­ver­tra­ges die Zah­lung einer Abfin­dung zusi­chert. Die­se soll­te als Betrag aus­ge­wie­sen sein. Sonst erhal­ten Sie pro Beschäf­ti­gungs­jahr nur ein Monats­ge­halt – was bei früh­zei­ti­ger Abbe­ru­fung nicht lohnt.
  • Ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot muss aus­drück­lich gegen Zah­lung einer Karenz­ent­schä­di­gung ver­ein­bart sein.
  • Alle Anwei­sun­gen der Gre­mi­en (Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, Bei­rat) müs­sen Ihnen in schrift­lich doku­men­tier­ter Form vorliegen.
  • Han­deln Sie nie auf­grund nicht auto­ri­sier­ter Wei­sun­gen ein­zel­ner Gesell­schaf­ter oder Beiratsmitglieder.

Wich­tig ist, dass Sie sich sofort mit dem Amts­an­tritt im Betrieb zei­gen. Ver­ste­cken Sie sich nicht hin­term Schreib­tisch, um den Betrieb „aus den Akten“ ken­nen zu ler­nen. Zei­gen Sie den Mit­ar­bei­tern, dass der Neue da ist und man ihn Anfas­sen kann, dass Sie für die Men­schen da sind und dass Sie Ansprech­part­ner für betrieb­li­che Anlie­gen sind.

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