In kleineren Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern, Teamleitern und Mitarbeitern ist es in der Regel einfach anzukommen und dauerhafte, persönliche und vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen. Die beteiligten Personen treffen sich wöchentlich oder sogar täglich. Geschäftliche Anlässe haben meist auch persönliche Aspekte. In aller Regel erwarten diese Personen von ihrem neuen Geschäftsführer lediglich, dass … er sich in die gewachsenen Abläufe einfügt und sich persönlich einbringt. Das gilt auch für den Umgang mit den Beratern der Gesellschafter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Hausanwalt). Hier handelt es sich um eine kleine Gruppe von Personen, die sich in der Regel schon seit Jahren kennen, vertraulich zusammenwirken und ggf. freundschaftliche Beziehungen miteinander pflegen.
Als Neuer in diesem Kreis sollten Sie Zeit und Geduld aufbringen, sich unaufdringlich aber bestimmt, kontinuierlich und mit Fingerspitzengefühl für gewachsene zwischenmenschliche Beziehungen einbringen. Vermeiden Sie:
- den schnellen Schulterschluss mit einer Partei,
- sich auf eine Seite ziehen zu lassen,
- in Konfliktgesprächen einseitig Partei zu nehmen,
- polemische oder ironische Redebeiträge.
In größeren (Familien-) Unternehmen gibt es zwischen den Gesellschaftern mehr Konfliktpotenzial. Oft ist dort zur Harmonisierung solcher Konflikte zusätzlich einen Beirat eingesetzt, der die Familien-Mitglieder berät. Als Geschäftsführer müssen Sie sich dann einem zusätzlichen Gremium gegenüber verantworten. Je nach rechtlicher Ausgestaltung des Beirats (Kontrollfunktion) kann das so weit gehen, dass dieser eine Empfehlung für die Abberufung bzw. Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers aussprechen kann. Oft sind ehemalige Berater der Gesellschafter in den Beirat berufen – etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Für Sie als Geschäftsführer kann das zu einer kaum zu lösenden Aufgabe werden. Selbst nach langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gremien, kommt es in solchen Konstellationen oft zu schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten, die in der Regel auf Kosten der Geschäftsführer gelöst werden. Sie sind das schwächste Glied. Beugen Sie vor:
- In dieser Konstellation sollte der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag eine Klausel enthalten, die bei einer vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrages die Zahlung einer Abfindung zusichert. Diese sollte als Betrag ausgewiesen sein. Sonst erhalten Sie pro Beschäftigungsjahr nur ein Monatsgehalt – was bei frühzeitiger Abberufung nicht lohnt.
- Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss ausdrücklich gegen Zahlung einer Karenzentschädigung vereinbart sein.
- Alle Anweisungen der Gremien (Gesellschafterversammlung, Beirat) müssen Ihnen in schriftlich dokumentierter Form vorliegen.
- Handeln Sie nie aufgrund nicht autorisierter Weisungen einzelner Gesellschafter oder Beiratsmitglieder.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort mit dem Amtsantritt im Betrieb zeigen. Verstecken Sie sich nicht hinterm Schreibtisch, um den Betrieb „aus den Akten“ kennen zu lernen. Zeigen Sie den Mitarbeitern, dass der Neue da ist und man ihn Anfassen kann, dass Sie für die Menschen da sind und dass Sie Ansprechpartner für betriebliche Anliegen sind.