Kleinere und mittelgroße Familien-GmbHs werden überwiegend von den Familien-Mitgliedern selbst geführt. Auch in der zweiten und dritten Generation. Wächst das Unternehmen stetig, wird das anders. Schon beim Übergang zur ersten Generation werden dann bereits oft Fremd-Geschäftsführer einbezogen (Change-Management). …
Vorteil: Der Senior kann in Ruhe „loslassen“. Auch dann, wenn der Junior die Geschäfte noch nicht selbst vollständig übernehmen kann – sei es, weil er die notwendige Ausbildung nicht abgeschlossen hat oder weil ihm noch notwendige praktische Erfahrungen fehlen. Rund 60% der Unternehmen, die einen Fremd-Geschäftsführer (auf Zeit) eingestellt haben, haben damit gute Erfahrungen gemacht. Nur 4% geben an, mit dem Fremd-Geschäftsführer schlechte oder nicht so gute Erfahrungen gemacht zu haben (Quelle: INTES-Studie „Fremd-Management in Familien-Unternehmen“). Auf die Frage nach dem Anforderungsprofil, die der Fremd-Geschäftsführer mitbringen sollte, ergibt sich eine klare Prioritätenliste:
- am häufigsten genannt werden Fachkenntnisse und Fachkompetenz,
- erst an zweiter Stelle stehen die Branchenkenntnisse,
- als persönliche Eigenschaft ist Sozialkompetenz ausschlaggebend,
- aber auch ein hoher Grad an Loyalität und Integrität.
Sensibelster Punkt in der Zusammenarbeit zwischen Familien-Gesellschaftern und dem Fremd-Geschäftsführer ist und bleibt aber die „Chemie“. Für den Fremd-Geschäftsführer kommt es darauf an, sich gut auf die Interessenlage der Familien-Mitglieder einstellen zu können (z. B. kulturelle Interessen, Sponsoring, gesellschaftliches Engagement). Passt dieses Umfeld zur Persönlichkeit des Fremd-Geschäftsführers, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gut.