Noch ist die Übertragung von Betriebsvermögen (auch: GmbH-Anteile > 25 %) weitgehend steuerfrei möglich. Voraussetzung: Der Steuerberater schafft es, …
die komplizierten Vorgaben der Finanzbehörden (begünstigtes Betriebsvermögen, Verschonungsregeln, Lohnsumme) umzusetzen. Findige Steuerzahler nutzen diese Möglichkeit auch dazu, Privatvermögen als Betriebsvermögen steuerneutral zu übertragen (sog. Cash-GmbHs). Der BFH hat das Erbschaftsteuer-Recht bereits moniert (Urteil vom 5.10.10211, II R 9/11). Jetzt gibt es aus Juristenkreisen einen Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer. Alle profitieren: Der Staat erhält Einnahmen (ca. 12 Mrd. EUR). Das Verfahren wird vereinfacht (weniger Berateraufwand und Bürokratiekosten). Die Eckdaten:
- Alle Vermögenswerte (Privat- und Geschäftsvermögen) werden mit dem Gemeinen Wert erfasst (das sind annähernd Marktwerte).
- Für Ehepartner und nahe Verwandte gibt es einen Freibetrag von 100.000 EUR. Alle übrigen erhalten einen Freibetrag von 20.000 EUR.
- Der Steuersatz beträgt einheitlich 10 %. Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, zahlt 15 % – also über 15 Jahre jeweils 1% der festgesetzten Steuer.
Für die Praxis: Wollen Sie die bestehenden Möglichkeiten einer annähernd steuerfreien Übertragung von Betriebsvermögen nutzen, sollten Sie das zügig angehen. Dazu können Sie die vorweggenommene Erbschaft- und Schenkung nutzen wie die Möglichkeit, Betriebsvermögen unter den gegebenen Voraussetzungen steuerfrei zu übertragen. Auch besteht noch die Möglichkeit, Privatvermögen über eine Cash-GmbH steuerfrei zu übertragen (vgl. Nr. 45/2012). Wir gehen davon aus, dass eine Neuregelung der Erbschaftsteuer gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode kommen wird.