Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer hat im ersten Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum um 30,5 % zugelegt. Was bedeutet das? Eher unwahrscheinlich ist, dass in 2014 größere Vermögen vererbet wurden als im Vorjahr. Wahrscheinlicher ist – und das deckt sich mit den Aussagen aus Beraterkreisen – dass viele Unternehmer angesichts des anstehenden Bundesverfassungsgericht-Urteils zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuerregelung von Betriebsvermögen die Vermögensübertragung auf die nächste Generation vorgezogen haben. So wie viele Berater und auch wir es bereits seit längerem empfehlen (vgl. Nr. 33/2014, „Steuerberater empfehlen Tempo machen“).
Nach der ersten Anhörung gehen jetzt fast alle Experten davon aus, dass die derzeitige Verschonungsregel keinen weiteren Bestand hat. Vieles spricht dafür, dass die Verschonungssätze (85% bzw. 100%) modifiziert (65% bzw. 80%) werden, die Grenze für begünstigtes Verwaltungsvermögen (30 % statt 50 %) herab gesetzt wird und dass auch kleinere Unternehmen nachweisen müssen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Es wird auf jeden Fall teurer.