Die Parteien bringen sich in Position für den Bundestagswahlkampf 2017. In Sachen Renten/Sozialversicherung drängt sich jetzt Andrea Nahles (SPD) in eine vermeintliche Pool-Position. Über die möglichen Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Stellung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers haben wir bereits hingewiesen (vgl. Nr. 47/2016). Für Unternehmen wichtig sind die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), wonach es noch weiter reichende Rechte bei der Teilzeitbeschäftigung geben soll. …
Nach der derzeitigen Regelung haben Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten die Möglichkeit, in Teilzeit zu gehen (§ 8 TzBfG). Bisher nutzen 45 % aller beschäftigten Frauen diese Möglichkeit (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012). Nachteil für viele kleinere Arbeitgeber: Will ein Arbeitnehmer reduzieren, muss dafür Ersatz eingestellt werden. Das führt oft zu Überkapazitäten, sprich eigentlich unnötigen zusätzlichen Kosten. Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit für Arbeitnehmer, jederzeit wieder auf 100 % aufzustocken zu können. Der Kapazitätseffekt wird nochmals verstärkt. Gerade für kleinere Arbeitgeber wird der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu einem kaum kalkulierbaren Kostenrisiko.