Die Bundesregierung plant, das vereinfachte Betriebsrats-Wahlverfahren für Betriebe mit 5 bis 100 Mitarbeitern (bisher: 5 bis 50) obligatorisch einzuführen. Das vereinfachte Wahlverfahren ist straffer und wesentlich einfacher und unbürokratischer durchzuführen. Statt (Gewerkschafts-)Listen werden hier Personen gewählt (Mehrheitswahlrecht). Die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten bilden den Betriebsrat. Mit dieser Entbürokratisierung der BR-Wahl wird dann auch die Hürde niedriger, auch in kleineren Unternehmen einen Betriebsrat einzurichten. Vorteil für die Unternehmen: Gewerkschaften können nicht mehr einfach ihre Listen durchsetzen (Quelle: Heute im Bundestag 510/2018).
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