Die Auswirkungen der Mindestlohn-Bürokratie werden erst jetzt in vollem Ausmaß sichtbar. So zeigen die Auseinandersetzungen um die Dokumentationspflicht, dass nicht nur Bußgelder wegen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten drohen. Darüber hinaus … kann es dazu kommen, dass für Mini-Jobber zusätzlich Sozialbeiträge abgeführt werden müssen (vgl. Nr. 5/2015). Ein weiteres Problem kommt jetzt von der Finanzverwaltung: So wird zu prüfen sein, ob der dem Arbeitnehmer zu wenig gezahlte Lohn dennoch als zugeflossen gilt (fiktiver Lohnzufluss).
Folge: Die Finanzbehörden wären dann berechtigt, zusätzliche Lohnsteuer einzuziehen. Von der Hand zu weisen ist diese Argumentation der Finanzbehörden nicht. Zuletzt musste der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der in der wirtschaftlichen Krise der GmbH auf Gehalt verzichtet hatte, gegen die Unterstellung von fiktivem Lohn das Finanzgericht einschalten, um zusätzliche Lohnsteuer für nicht erhaltenes Gehalt abzuwehren (BFH vom 3.2.2011, VI R 4/10, vgl. Nr. 40/2012). Ähnliche Urteile mussten Geschäftsführer-Kollegen auch erst gerichtlich durchsetzen, wenn Sie auf vertraglich zustehendes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verzichtet haben und das Finanzamt Ihnen dafür fiktive Lohnsteuer berechnete.