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Volkelt-Briefe

Mindestlohn: Stichproben jetzt auch in anderen Branchen

Nach den Min­dest­lohn-Kon­trol­len in den Bran­chen Gas­tro­no­mie, Fri­seu­re und Taxi-Unter­neh­men, die in bun­des­deut­schen Bahn­hö­fen kon­trol­liert wur­den, nimmt sich die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) jetzt die Bran­chen Logis­tik, Trans­port und Paket­zu­stel­ler vor. Kon­trol­liert wird an Rast- und Park­plät­zen ohne Vor­war­nung. Die Fah­rer wer­den befragt nach Min­dest­lohn, Schein­selb­stän­dig­keit und Schwarz­ar­beit. Geprüft wird auch, ob die Per­so­nen Leis­tun­gen aus der Sozi­al­ver­si­che­rung bezie­hen (Harz 4). Nach offi­zi­el­len Zah­len gab es z. B. in Süd­ba­den bei 285 kon­trol­lier­ten Paket­zu­stel­lern ca. 5 % Bean­stan­dun­gen, bei denen der Ver­dacht auf Ver­stoß gegen das Min­dest­lohn­ge­setz vor­lag und zu denen wei­te­re Ermitt­lun­gen geführt wer­den. Dann aller­dings vor Ort in den betrof­fe­nen Unternehmen. …

Zusätz­li­che Erkennt­nis der Behör­den aus die­sen ers­ten bun­des­wei­ten Kon­troll-Rei­hen: Ohne peni­ble Aus­wer­tung der Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen ist der Nach­weis für einen Ver­stoß gegen das Min­dest­loh­ge­setz nicht zu füh­ren. Inwie­weit die­se schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen aller­dings den rea­len Arbeits- und Pau­sen­zei­ten ent­spre­chen (also inwie­weit hier geschum­melt wird) ist im Nach­hin­ein so gut wie nicht mehr fest­zu­stel­len. Inso­fern haben die Behör­den schlech­te Kar­ten bei der Beweisführung.

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