Nach den Mindestlohn-Kontrollen in den Branchen Gastronomie, Friseure und Taxi-Unternehmen, die in bundesdeutschen Bahnhöfen kontrolliert wurden, nimmt sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) jetzt die Branchen Logistik, Transport und Paketzusteller vor. Kontrolliert wird an Rast- und Parkplätzen ohne Vorwarnung. Die Fahrer werden befragt nach Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Geprüft wird auch, ob die Personen Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen (Harz 4). Nach offiziellen Zahlen gab es z. B. in Südbaden bei 285 kontrollierten Paketzustellern ca. 5 % Beanstandungen, bei denen der Verdacht auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorlag und zu denen weitere Ermittlungen geführt werden. Dann allerdings vor Ort in den betroffenen Unternehmen. …
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Mindestlohn: Stichproben jetzt auch in anderen Branchen
Zusätzliche Erkenntnis der Behörden aus diesen ersten bundesweiten Kontroll-Reihen: Ohne penible Auswertung der Arbeitszeitaufzeichnungen ist der Nachweis für einen Verstoß gegen das Mindestlohgesetz nicht zu führen. Inwieweit diese schriftlichen Aufzeichnungen allerdings den realen Arbeits- und Pausenzeiten entsprechen (also inwieweit hier geschummelt wird) ist im Nachhinein so gut wie nicht mehr festzustellen. Insofern haben die Behörden schlechte Karten bei der Beweisführung.