1. Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
2. Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht – bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen.
Das BMAS wird das per Verordnung so regeln.