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Arbeitskosten: Geschäftsmodelle mit Niedrig-Lohn müssen ab 2015 neu gerechnet werden

Aus dem Arbeits­mi­nis­te­ri­um wird gemel­det: In vie­len Bran­chen müs­sen Sie sich auf den Min­dest­lohn von 8,5o € ein­stel­len. Aus­nah­men gibt es laut Nah­les nur für unter 18 Jäh­ri­ge, für ehren­amt­lich Täti­ge und für Lang­zeit­ar­beits­lo­se. Das Geset­zes­vor­ha­ben soll zügig umg­setzt wer­den und wird nach unse­ren Infor­ma­tio­nen noch vor der Som­mer­pau­se ver­ab­schie­det und wahr­schein­lich ab 2015 umgesetzt.

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Kal­ku­lie­ren Sie ent­spre­chend. Neu-Ein­stel­lun­gen soll­ten Sie nur nach exak­ter Bedarfs­er­mitt­lung vor­neh­men. Der Kabi­netts­be­schluss dazu wird am 2.4. kommen.

 

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