Wollen Sie gezielt Schüler bewerben, dann ist es zulässig, wenn Sie …diese für gute Noten belohnen und Sonderkonditionen einräumen: „Für eine 1 im Zeugnis gibt es 10%“. Das ist nur dann unzulässig, wenn Sie den Nachlass nicht nur für bestimmte Produkte/Produktgruppen gewähren (BGH, Urteil vom 3.4.2014, I ZR 96/13).
Schwierig wird es, wenn Sie unangemessenen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Minderjährigen ausüben. Ansonsten ist eine solche Werbung (hier: Elektronikmarkt, der für jede 1 einen Preisnachlass von 2 EUR versprach) wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.