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Volkelt-Briefe

Manipulierte Kassen: Auch der Hersteller haftet

Der Druck zur Ein­füh­rung mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Regis­trier-Kas­sen-Soft­ware steigt. Bereits jetzt ist der 1.1.2017 für die Bran­chen mit Bar­ge­schäft (Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del, Tank­stel­len, Markt­be­trei­ber) der Stich­tag zur Umstel­lung (Nr. 6/2016). Laut NRW-Fin­Min liegt die Mani­pu­la­ti­ons­quo­te für Kas­sen in der Gas­tro­no­mie bei 17 % (Durch­schnitt: 3,3 %). …

Ach­tung: Jetzt sind die Her­stel­ler von Kas­sen­sys­te­men unter Druck. Laut FG Rhein­land-Pfalz dür­fen die Finanz­be­hör­den sogar den Kas­sen­her­stel­ler für Steu­er­for­de­run­gen in Anspruch neh­men, die beim miss­brau­chen­den (Gas­tro-) Unter­neh­men nicht durch­ge­setzt wer­den konn­ten (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 7.1.2015, 5 V 2068/14).

Zwar ist es Wil­le aller Par­tei­en das The­ma noch in 2016 zu erle­di­gen. In der Pra­xis sind die Umstel­lungs­pro­ble­me doch grö­ßer als gedacht, z. B. bei der Anpas­sung bestehen­der Waren­wirt­schafts­sys­te­me an den Insi­ka-Stan­dard. Noch nicht gelöst ist auch, wie die u. U. hohen Umstel­lungs­in­ves­ti­tio­nen für klei­ne­re Unter­neh­men abge­fe­dert wer­den kön­nen (AfA, Zuschuss).

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