Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 3 Urteile gegen Manager gekippt, die wegen Untreue verurteilt worden waren (Siemens u.a., z. B. wg. Bestechung). Tenor des Urteils: Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn ein nachweisbarer Schaden für das Unternehmen eingetreten und zu belegen ist (Beschlüsse vom 23.6.2010, 2 BvR 2559/08, 105/09, 491/09).
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Darüber wird noch zu berichten sein. Wir halten Sie über die Konsequenzen auf dem Laufenden.