Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auf seine Produkte einen Rabatt, der die Hälfte des durchschnittlichen Händlerrabatts übersteigt, …
setzten die Finanzämter bisher für diesen Betrag Lohnsteuer an. Das ist aber laut BFH nicht zulässig. Im Urteil ging es um die Überlassung von Neuwagen an die Mitarbeiter einer Automobilfirma (BFH, Urteil vom 26.7.2012, VI R 30/09 und VI R 27/11).
Für die Praxis: Nur wenn Ihr Rabatt, dem Sie einem Arbeitnehmer für die Überlassung eines Ihrer Produkte gewähren, den Wert übersteigt, den Sie einem Dritten einräumen, darf das Finanzamt für den übersteigenden Rabattanteil Lohnsteuer erheben. Beispiel: Sie gewähren Ihrem besten Kunden 25%, durchschnittlich aber nur 15%, dann dürfen Sie Ihrem Mitarbeiter 25% Rabatt einräumen, ohne dass das Finanzamt dafür Lohnsteuer ansetzen kann.