Saal-Miete, allgemeine Kosten einer Event-Agentur und sonstige …
nicht dem einzelnen Mitarbeiter zurechenbare Nebenkosten für eine Betriebsveranstaltung bleiben bei der Festsetzung der Arbeitnehmer-Freigrenze bei der Lohnsteuer (hier: 110 EUR je Mitarbeiter) unberücksichtigt (BFH, Urteil vom 16.5.2013, VI R 94/10).
Für die Praxis: Damit setzt der BFH dem Finanzamt Grenzen. Es ist nicht mehr möglich, einfach sämtliche Kosten der Betriebsveranstaltung auf die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter zu verteilen. Das Finanzamt darf nur solche Kosten auf den Mitarbeiter überwälzen, die dem tatsächlich und direkt zugute kommen.