Mit der Directors & Officers – kurz D&O – Versicherung können sich Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte für den Haftungsfall absichern. Doch die Bedingungen müssen genau für die spezifische Situation des Versicherungsnehmers und des Unternehmens passen.
Vor Jahren noch weitgehend unbekannt gibt es unterdessen viele Möglichkeiten, sich gegen Haftungsrisiken z. B. aus Strafverfahren und Vermögensschäden oder sonstige Gefahren der persönlichen Inanspruchnahme als GmbH-Geschäftsführer abzusichern. Hier einige typische, strafrechtlich relevante Verantwortungsfelder, die leicht unterschätzt werden, jedoch in fast jedem Unternehmen eine Rolle spielen können und für die Geschäftsführer verantwortlich gemacht werden:
- Die Produktentwicklung muss nach dem allgemeinen Stand der Technik auf Basis der einschlägigen Normenkataloge erfolgen (ISO 9000/9001).
- Der Herstellungsprozess ist ständig auf Fehlabläufe unter dem Aspekt mangelhafter Herstellung zu beobachten.
- Dazu kommen Risiken aus den hier auf Seite 2 dargestellten Haftungsfällen.
Straf-Rechtsschutz-Versicherungen decken daraus entstehende Risiken nur zu einem geringen Teil. Außerdem ist die Deckung meist untauglich, da eine Kostenerstattung nach den gesetzlich vorgesehenen Regelungen geboten wird.
Passender für Geschäftsführer im mittelständischen und in größeren Unternehmen ist die D & O – Versicherung – ein spezieller Versicherungstyp gegen die speziellen Haftungsrisiken von Geschäftsführern. Entsprechende Policen werden unterdessen von zahlreichen Versicherern angeboten.