Die Rahmenbedingungen für die neuen Vorschriften zur Leiharbeit stehen. Aus Unternehmersicht erfreulich: Im Grundsatz bleibt das Instrument zur dynamischen Kapazitätsanpassung und flexiblen Arbeitsorganisation für Unternehmer erhalten. Es bleibt möglich, mit Leiharbeit Arbeitskosten einzusparen (Equal Pay nach 9 Monaten, Einstellungsverpflichtung nach 18 Monaten). Es gelten lange Übergangsfristen bis zu einer vollständigen Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen. Anders bei den Werkverträgen: Hier wird es – ähnlich den Regelungen zur Scheinselbständigkeit – deutlich strengere Abgrenzungs-Kriterien geben und – was in der Praxis stärker ins Gewicht fällt – noch intensivere Kontrollen geben (Zoll). Der Betriebsrat muss über bestehende und neue Werkverträge informiert werden. …
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Leiharbeit: Mit den neuen Vorgaben lässt sich arbeiten
Für die meisten Saison-Betriebe (Bau, Landwirtschaft, Landschaftsgärtner usw.) wird sich nichts ändern. Sie können Leiharbeit zu nahezu unveränderten Bedingungen einsetzen und für Ihre Festangestellten zusätzlich auf andere Zuschüsse (Saison-Kurzarbeitergeld) bauen. Die typischen Werkvertrags-Branchen (Schlachtbetriebe, Kantinen, Werkstraßen) werden die Arbeits-Organisation neu planen müssen. Die Zeitarbeitsbranche rechnet aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für 2016/17 nur noch mit einem Wachstum von 2,9 % – nach 6,4 % in 2015.