Derzeit versteuern GmbH-Gesellschafter ausgeschütteten GmbH-Gewinn mit 25% Abgeltungssteuer oder – bei geringerem persönlichen Steuersatz – nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren. Ziel der Bundesrats-Initiative ist es, ausgeschüttete GmbH-Gewinne wieder nach dem (in der Regel höheren) persönlichen Steuersatz des Gesellschafters zu besteuern (BR vom 25.9.2015). …
Das kann teuer werden. Beispiel: Zunächst wird der GmbH-Gewinn bei der GmbH mit ca. 29,85 % besteuert, mit der Ausschüttung zusätzlich nach dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Beträgt der z. B. 40 %, bedeutet das eine Gesamtsteuerlast auf den ausgeschütteten Gewinn von 69,85 %. Wir halten Sie auf dem Laufenden.