Nobody is perfect. Auch Firmen und Betriebe nicht. Es gibt Querelen zwischen Abteilungen und Mitarbeitern, Fehler in Arbeitsabläufen, Probleme mit den Qualitätsstandards usw. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, …
Probleme anzusprechen und aufzudecken (Meckerecke), Lösungen durchzusetzen (Verbesserungsvorschläge) und externe Hilfestellung anzubieten (Mediation). So sehen es zumindest die deutschen Arbeitsgerichte. Denn erst wenn die internen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, darf der Mitarbeiter der Öffentlichkeit/Behörden Missstände melden und darauf vertrauen, dass er nicht gekündigt werden kann (vgl. z. B. ArbG Berlin, Urteil vom 28.3.2006, 7 Sa 1884/05). Das ist der Mindeststandard und selbst der schützt Ihre Firma nur bedingt. Denn auf EU-Ebene ist dieser Maulwurf sogar vor dem Rauswurf geschützt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/08).
Noch ärgerlicher ist es, wenn sich der Maulwurf in der Führungsebene eingerichtet hat. Also in einer Funktion tätig ist, in der er Zugang zu vertraulichen und sensiblen Informationen hat. Z. B. auch darüber, dass es Erfahrungsaustausch mit Konkurrenzunternehmen gibt. Das ist nämlich für das Kartellamt der erste Verdacht auf illegale Preisabsprachen. Wir berichten regelmäßig über entsprechende Verfahren – auch darüber, wie umstritten die derzeitige Rechtslage dazu ist (Nr. 24/2012). Achtung: Alle Parteien planen, den Rechtsschutz für Maulwürfe in Deutschland zu verbessern. Werden sog. Alarmschläger (whistleblower) benachteiligt, drohen dem Arbeitgeber Geldbußen – bis zu 50.000 €.
Für die Praxis: Wichtig auch für kleinere Betriebe ist es, die oben genannten internen Stellen (Meckerecke, Verbesserungsvorschläge) einzurichten und den Mitarbeitern offensiv anzubieten. Zusätzlich sollte eine Vertrauensperson (Personalvertreter) benannt werden, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn es Probleme gibt. Führungspersonen müssen zusätzlich zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Angelegenheiten verpflichtet werden. Machen Sie deutlich, dass diese Grundsätze in allen geschäftlichen Angelegenheiten gegenüber externen einzuhalten sind (Ansprechpartner in anderen Firmen, im Privatbereich, bei telefonischen Auskünften usw.).