„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
Das beginnt mit der Möglichkeit, Gläubiger zu Gesellschaftern zu machen, und reicht bis dahin, angeschlagene Unternehmen in eine andere Rechtsform zu überführen. Fakt ist auch, dass es in den ersten nach dem neuen Insolvenzverfahren durchgeführten Sanierungen noch viel Sand im Getriebe gab. Das lag zum Teil an der Unerfahrenheit der Insolvenzverwalter und der Insolvenzgerichte mit dem neuen Instrumentarium (Schutzschirmverfahren, Abwicklung in Eigenverwaltung, Einbeziehung der Gläubiger).
Unterdessen haben die Gerichte, Insolvenzverwaltungen und Berater sehr gute Erfahrungen mit dem Instrumentarium gesammelt. Spektakulärstes aktuelles Beispiel ist der Suhrkamp-Verlag, in dem es trotz enormer wirtschaftlicher Probleme gelungen ist, durch Umwandlung und Gläubigerbeteiligung in einen Neustart hinzulegen (vgl. Nr. 1/2013). Aber auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen ist das eine nicht zu unterschätzende Option.
Der größte Fehler, der nach der Erfahrung von Insolvenz-Experten, in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens gemacht wird, ist nach wie vor das zu spät Agieren. Das liegt auch daran, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Zerschlagung des Unternehmens assoziiert wurde und wird. Das aber ist realiter nicht mehr so. Als verantwortlicher Unternehmensleiter sind Sie gut beraten, die Weichen für einen Neustart frühzeitig zu stellen und nicht erst zu warten, bis die GmbH die Löhne nicht mehr zahlen kann oder die vom Steuerberater festgestellte Überschuldung den Weg für eine erfolgreiche Sanierung erschwert.