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Volkelt-Briefe

Krise: Geschäftsführer muss Auftragsvergabe stoppen

Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men sichern Bank­kre­di­te mit einer Glo­bal­zes­si­on. Damit tre­ten sie zukünf­ti­ge Zah­lungs­ein­gän­ge und For­de­run­gen an die Bank ab. Das engt zwar den Finan­zie­rungs­rah­men deut­lich ein. Ist aber in der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH oft die ein­zi­ge Mög­lich­keit, Bank­kre­di­te zu ver­län­gern. In der Pra­xis gelingt es so in vie­len Fäl­len, eine kur­ze Kri­se oder den Aus­fall eines Groß­kun­den zu über­brü­cken. Nach­teil:Die Bank hat Zugriff auf alle ein­ge­hen­de Zah­lun­gen und aus­ste­hen­de For­de­run­gen. Das kann dazu füh­ren, dass Liqui­di­tät fehlt und Sie die fäl­li­gen Steu­er-Vor­aus­­zah­lun­gen (hier: Umsatz­steu­er) nicht leis­ten können.

Ach­tung: Hier gibt es ein für Geschäfts­füh­rer inter­es­san­tes Urteil des Finanz­ge­richts Saar­brü­cken. Danach gilt: „Allein in der Ver­ein­ba­rung einer Glo­bal­zes­si­on zwi­schen der Gesell­schaft und einem Kre­dit­in­sti­tut außer­halb einer Kri­se liegt kein schuld­haf­tes Ver­hal­ten, das zu einer Haf­tung des Geschäfts­füh­rers für Umsatz­steu­er­schul­den der Gesell­schaft führt“ (Finanz­ge­richt Saar­brü­cken, Urteil vom 21.5.2014, 2 V 1032/14).

Die Bank hat­te das Kon­to­kor­rent gekün­digt und ein­ge­hen­de Zah­lun­gen mit aus­ste­hen­den For­de­run­gen ver­rech­net. Fol­ge: Die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung des Finanz­amts für die Umsatz­steu­er lief ins Lee­re und wur­de nicht begli­chen. Das Finanz­amt woll­te dafür den Geschäfts­füh­rer per­sön­lich in die Haf­tung neh­men. Das geht aber nur bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­lässiger Pflicht­ver­let­zung des Geschäfts­füh­rers. In der Ein­räu­mung der Glo­bal­zes­si­on liegt aber kein schuld­haf­tes Ver­hal­ten, das zu einer Pflicht­ver­let­zung führt. Im ver­gleich­ba­ren Fall ist das Finanz­amt nicht berech­tigt, aus­ste­hen­de Umsatz­steu­er beim Geschäfts­füh­rer per­sön­lich ein­zu­trei­ben. Ach­tung: Kri­tisch wird es, wenn Sie nach der Kün­di­gung des Kon­to­kor­rent durch die Bank nichts unter­neh­men und untä­tig blei­ben. Ist abseh­bar, dass Sie Steu­ern (hier: Umsatz­steu­er) nicht zah­len kön­nen, soll­ten Sie Insol­venz­an­trag stel­len. Nur dann ist sicher gestellt, dass eine per­sön­li­che Haf­tung  vom Finanz­amt nicht durch­ge­setzt wer­den kann.

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