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Volkelt-Briefe

Kosten-Strategie: Risiken für Vertragsgestaltungen mit Arbeitnehmern steigen

Die strit­ti­gen Fäl­le bei Gestal­tun­gen mit Arbeits­ver­trä­gen häu­fen sich. Zuletzt musste …

die Super­markt­ket­te Kauf­land 9 Mio. EUR für Schein­ar­beits­ver­trä­ge nach­zah­len und leg­te damit genau den Betrag auf den Tisch, den man mit der Ver­trags­ge­stal­tung ein­ge­spart hat­te. Fakt ist: In 80 % aller Unter­neh­men – auch in klei­ne­ren und mitt­le­ren Unter­neh­men – sind exter­ne Arbeit­neh­mer mit Leih­ar­beits­ver­trä­gen oder Werk­ver­trä­gen tätig. Gleich­zei­tig steigt das Risi­ko, dass die Arbeits­ge­rich­te die­se Gestal­tun­gen monie­ren. Jüngs­te Beispiele:

  1. Leih­ar­beit­neh­mer, die über einen län­ge­ren Zeit­raum beschäf­tigt wer­den, haben vol­len Anspruch auf Son­der­zah­lun­gen (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 21.5.2013, 2 Sa 398/12).
  2. Leih­ar­beit­neh­mer dür­fen grund­sätz­lich nur für einen vor­über­ge­hen­den Ein­satz beschäf­tigt wer­den (BAG, Urteil vom 10.7.2013, 7 ABR 91/11).
  3. Ent­schei­dend ist, was in der Pra­xis pas­siert und nicht, was im Ver­trag steht (LAG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13).

Für alle Arbeit­neh­mer ist das ein deut­li­ches Signal dafür, vor Ort genau hin­zu­schau­en, Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter und Gewerk­schafts­funk­tio­nä­re über die Vor-Ort-Rea­li­tä­ten zu infor­mie­ren. Im Klar­text: Man wird die Gerich­te bemü­hen, um die dehn­ba­ren Begrif­fe (Was ist: „vor­über­ge­hend“?; was heißt: „Werks­rea­li­tät“?) ding­fest zu machen. Dar­auf soll­ten Sie sich einstellen.

Für die Pra­xis: Auch die CDU mit Kanz­le­rin Mer­kel haben das The­ma unter­des­sen im Visier. Ver­las­sen Sie sich nicht auf die Zusi­che­run­gen der Ver­leih­fir­men oder der Werk­ver­trags-Dienst­leis­ter. Im Zwei­fel müs­sen Sie nach­zah­len. Prü­fen Sie mit Ihrem Anwalt, wie Sie das Rest-Risi­ko auf den Anbie­ter über­wäl­zen können.

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