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Volkelt-Briefe

Kommunale GmbH: Gemischte Chancen für Geschäftsführer-Gehälter

Nicht nur nach dem Trans­pa­renz-Gesetz NRW müs­sen immer mehr Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer kom­mu­na­ler Unter­neh­men ihre Gehäl­ter offen legen. Auch in ande­ren Bun­des­län­dern gibt es ent­spre­chen­de Vor­schrif­ten. Aus­nah­me: Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nie­der­sach­sen. Unter­des­sen haben die meis­ten Kom­mu­nen reagiert und neue Ver­trä­ge mit den Geschäftsführern/Vorständen abge­schlos­sen oder nur mit einer ent­spre­chen­den Ver­öffentlichungsklausel ver­län­gert (vgl. Nr. 41/2015). …Aus­nah­me: In der Spar­kas­se Frön­den­berg (NRW) wei­gert sich die Vor­stands­vor­sit­zen­de Petra Otte, die Gehäl­ter des Vor­stands ein­zeln offen zu legen. Bis­lang noch mit Erfolg. Aber schon im Febru­ar wird der Stadt­rat der Gemein­de end­gül­tig dar­über abstim­men, ob es eine Ver­trags­ver­län­ge­rung mit der umstrit­te­nen Spar­kas­sen-Che­fin geben wird – mit oder ohne Offen­le­gungs-Opti­on. Das Finanz­ministerium NRW hät­te sich dann flä­chen­de­ckend durchgesetzt.

Die Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen in den kom­mu­na­len GmbHs müs­sen sich damit mit­tel- und lang­fris­tig auf zwei Trends ein­stel­len: In den gro­ßen GmbHs wird die Trans­pa­renz dazu füh­ren, dass stär­ker nach objek­ti­ven Kri­te­ri­en (Umsatz, Mit­ar­bei­ter, Ertrag) gezahlt wird. Davon pro­fi­tie­ren wer­den z. B. Geschäfts­füh­rer in Ver­kehrs­be­trie­ben, in der Ener­gie­ver­sor­gung und der Ent­sor­gung. Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren Berei­chen (Wirtschafts­förderung, Mar­ke­ting, Tou­ris­tik) müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass die Gehäl­ter ein­ge­fro­ren wer­den bzw. dass es mit­tel­fris­tig sogar zu Abschlä­gen kommt.

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