Nicht nur nach dem Transparenz-Gesetz NRW müssen immer mehr Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen ihre Gehälter offen legen. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorschriften. Ausnahme: Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Unterdessen haben die meisten Kommunen reagiert und neue Verträge mit den Geschäftsführern/Vorständen abgeschlossen oder nur mit einer entsprechenden Veröffentlichungsklausel verlängert (vgl. Nr. 41/2015). …Ausnahme: In der Sparkasse Fröndenberg (NRW) weigert sich die Vorstandsvorsitzende Petra Otte, die Gehälter des Vorstands einzeln offen zu legen. Bislang noch mit Erfolg. Aber schon im Februar wird der Stadtrat der Gemeinde endgültig darüber abstimmen, ob es eine Vertragsverlängerung mit der umstrittenen Sparkassen-Chefin geben wird – mit oder ohne Offenlegungs-Option. Das Finanzministerium NRW hätte sich dann flächendeckend durchgesetzt.
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Kommunale GmbH: Gemischte Chancen für Geschäftsführer-Gehälter
Die Geschäftsführer-Kollegen in den kommunalen GmbHs müssen sich damit mittel- und langfristig auf zwei Trends einstellen: In den großen GmbHs wird die Transparenz dazu führen, dass stärker nach objektiven Kriterien (Umsatz, Mitarbeiter, Ertrag) gezahlt wird. Davon profitieren werden z. B. Geschäftsführer in Verkehrsbetrieben, in der Energieversorgung und der Entsorgung. Geschäftsführer in kleineren Bereichen (Wirtschaftsförderung, Marketing, Touristik) müssen sich darauf einstellen, dass die Gehälter eingefroren werden bzw. dass es mittelfristig sogar zu Abschlägen kommt.