Kategorien
Volkelt-Briefe

Zu viel Gehalt angewiesen: GF muss zurückzahlen

Wird dem Geschäfts­füh­rer auf­grund Wei­sung sei­nes Mit-Geschäfts­­­füh­rers mehr Gehalt über­wie­sen als ihm zusteht, dann haf­tet er für die­sen Betrag, wenn er die für ihn erkenn­bar pflicht­wid­ri­ge Gehalts­aus­zah­lung nicht ver­hin­dert oder unter­bin­det (OLG Mün­chen, Urteil vom 22.10.2015, 23 U 4861/14). …

Der Geschäfts­füh­rer soll­te sei­ne ver­trag­lich Situa­ti­on ken­nen und er bei einer zu hohen Gehalts­über­wei­sung von sich aus tätig wer­den und den Sach­ver­halt auf­klä­ren. Im Zwei­fel soll­te er den über­be­zahl­ten Betrag an die GmbH zurück überweisen.

 

Schreibe einen Kommentar