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Ratlosigkeit: Delle, Schwäche oder Rezession?

Zahl­rei­che DAX-Unter­neh­men mel­den Umsatz­rück­gän­ge oder geben Gewinn­war­nun­gen her­aus. Eini­ge haben bereits ihre Leih­ar­beit­neh­mer frei­ge­setzt. Vie­le – auch klei­ne­re – Unter­neh­men haben einen Ein­stel­lungs­stopp ver­hängt oder zumin­dest einen sozi­al­ver­träg­li­chen Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt. Der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index ist auf einen neu­en Tiefst­stand  gesun­ken (vgl. dazu „Kom­pakt”). Tenor der Chef-Volks­wir­te der deut­schen Groß­ban­ken: „Aus der (Kon­junk­tur-) Del­le ist eine anhal­ten­de Schwä­che­pha­se gewor­den”. Auch in den klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Ver­un­si­che­rung angekommen.

Fakt ist:

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Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht

Sie brau­chen mehr Eigen­ka­pi­tal!“. Ken­nen Sie das? Nicht nur die Ban­ken sind gefor­dert, wenn es dar­um geht, die Bilan­zen so auf­zu­stel­len, dass ein Umsatz- und/oder Ertrags­rück­gang auf­ge­fan­gen oder zumin­dest abge­fe­dert wer­den kann. Fakt ist, dass eine zu gerin­ge Aus­stat­tung mit Eigen­ka­pi­tal schnell und im All­tags­ge­schäft nicht unmit­tel­bar bemerk­bar zu einer sog. bilan­zi­el­len Über­schul­dung füh­ren kann – das Eigen­ka­pi­tal deckt die schul­den der GmbH nicht mehr. Das allei­ne ist bereits Anlass für die Geschäfts­füh­rung, insol­venz­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men zu ergreifen.

Vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind über­durch­schnitt­lich gut mit EK aus­ge­stat­tet. Es gibt aber auch vie­le, die völ­lig unter­fi­nan­ziert sind. Steu­er­be­ra­ter und Bank wei­sen in der Regel dar­auf hin und erwar­ten Bes­se­rung. Das aber ist oft leich­ter gesagt als getan. Ach­tung: Mit einer ein­fa­chen Umbu­chung geht es nicht. Damit ver­la­gern Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ledig­lich in die Zukunft.

Bei­spiel:

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Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Fach­kräf­te Das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz ist ver­ab­schie­det. Wich­tig: Die Vor­rang­prü­fung ist abge­schafft. Sie brau­chen also kei­ne aus­führ­li­chen Begrün­dun­gen mehr an die Bun­des­agen­tur lie­fern, wenn Sie einen Arbeits­ver­trag mit einer aus­län­di­schen Fach­kraft abschlie­ßen (BR-Druck­sa­che 278/19). Nut­zen Sie ab sofort auch aus­län­di­schen Medi­en für die Personal-Akquise.
Fuhr­park Im Refe­ren­ten­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 sind die neu­en Vor­ga­ben zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät ent­hal­ten. Danach wird es Son­der­ab­schrei­bun­gen für elek­tro­ge­trie­be­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge geben. Zu prü­fen ist, ob geeig­ne­te Lie­fer­fahr­zeu­ge auf dem Markt sind und ob eine Anschaf­fung unter rea­lis­ti­schen Bedin­gun­gen mög­lich ist.

 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2019

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung in den deut­schen Chef­eta­gen wird unge­müt­lich. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punk­te gesun­ken. Das ist der nied­rigs­te Wert seit 2013. Das Bau­haupt­ge­wer­be ist die posi­ti­ve Aus­nah­me in die­sem Monat: Dort ist der Geschäfts­kli­ma­in­dex sogar leicht gestiegen.
Prei­se Die Ver­brau­cher­prei­se in Deutsch­land lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Infla­ti­ons­ra­te − gemes­sen am Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hat­te sie noch bei + 1,4 % gele­gen. Im Ver­gleich zum Vor­mo­nat Mai 2019 stieg der Ver­brau­cher­preis­in­dex im Juni 2019 um 0,3 % (Quel­le: Statista).
Zin­sen Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält auch wei­ter­hin an der Null­zins­po­li­tik fest. Mehr noch: Auch die Auf­käu­fe maro­der Staats­an­lei­hen wer­den fort­ge­setzt. Ziel ist es dar­über hin­aus, die 2 % – Infla­ti­ons­ra­te für den Euro­raum zu errei­chen. Unter­des­sen den­ken auch die Spar­kas­sen und Volks­ban­ken über Straf­zin­sen für Geld­ein­la­gen nach.

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer

Auf Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt bekannt gege­ben, dass nach den Zeit­pla­nun­gen im dafür zustän­di­gen Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um davon aus­zu­ge­hen ist, dass die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er (FTT) ab 2021 erho­ben wird. Exper­ten gehen aller­dings davon aus, dass allei­ne für die tech­ni­sche Imple­men­tie­rung ein Zeit­rah­men von zwei bis zwei­ein­halb Jah­re ver­an­schlagt wer­den muss (Klei­ne Anfra­ge 19/11620).

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GmbH/Haftung: Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt

Beschafft der Anwalt einer GmbH (hier: GmbH & Co. KG) zusätz­li­ches Kapi­tal in Form eines Dar­le­hens (hier: zur Ablö­sung eines hoch­ver­zins­li­chen Dar­le­hens), obwohl die GmbH bereits in der wirt­schaft­li­chen Kri­se steckt, kann der ein­zel­ne Gesell­schaf­ter die­ser GmbH kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che (hier: aus Betrug bzw. Par­tei­en­ver­rat) den bera­ten­den Anwalt gel­tend machen. Es gilt: „Gesell­schaf­ter juris­ti­scher Per­so­nen (hier: GmbH) sind bei deren wirt­schaft­li­cher Schä­di­gung grund­sätz­lich kei­ne Ver­letz­ten im Sin­ne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO” (OLG Karls­ru­he, Beschluss v. 1.7.2019, 2 Ws 23/19).

Zu prü­fen ist, ob es eine ande­re Rechts­grund­la­ge für einen Ersatz­an­spruch gibt. Zum Bei­spiel aus Anwalts­haf­tung (§ 43 BRAO) wegen Falsch­be­ra­tung /unterlassener Auf­klä­rung. Hier­zu muss der  GmbH-Gesell­schaf­ter den gesam­ten Vor­gang bele­gen kön­nen – um die Falsch­be­ra­tung kon­kret nachzuweisen.

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GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben

Die UBS ist im Rechts­streit mit den fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den vor dem Schwei­zer Bun­des­ge­richt in Lau­sanne um die Her­aus­ga­be von Kun­den­da­ten unter­le­gen. Das obers­te Schwei­zer Gericht hält es für zuläs­sig, dass aus­län­di­sche Steu­er­be­hör­den aus gege­be­nem Anlass Kun­den­da­ten der jewei­li­gen Aus­län­der her­aus­ge­ben müs­sen. Das gilt u. E. auch für deut­sche Kun­den der Schwei­zer Ban­ken. Bei – begrün­de­ten – Aus­kunfts­er­su­chen ist in Zukunft davon aus­zu­ge­hen, dass die Schwei­zer Ban­ken den Steu­er­be­hör­den Aus­kunft ertei­len (Schwei­zer Bun­des­ge­richt, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).

 

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CO2-Abgabe: Sommertheater oder Kostenfaktor?

Unter­des­sen haben (fast) alle Par­tei­en das The­ma Kli­ma­schutz auf die poli­ti­sche Agen­da gesetzt. Auch in der Gro­ßen Koali­ti­on meh­ren sich die Stim­men, die sich eine CO2-Abga­be vor­stel­len kön­nen – in Anleh­nung an das Schwei­zer Modell einer sog. Len­kungs­ab­ga­be. Danach erhal­ten Haus­hal­te und Unter­neh­men, die sich kli­ma- freund­lich ver­hal­ten am Ende des Jah­res eine Rück­ver­gü­tung. Haus­hal­te erhal­ten einen direk­ten Zuschuss auf die Strom­rech­nung oder einen Zuschuss für umwelt­freund­li­che Inves­ti­tio­nen, Arbeit­neh­mer erhal­ten einen Zuschuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung und Unter­neh­men erhal­ten eine Rück­zah­lung, die sich in der Höhe an der Anzahl der Beschäf­tig­ten orientiert. … 

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Geschäftsführungs-Vorsorge-Strategie: Sicherung der Familien-GmbH

Nach­hal­ti­ger Unter­neh­mens­er­folg ist nur mög­lich, wenn es kla­re Regeln gibt – auch für die Fami­lie. Eini­ges an Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Fami­li­en-Mit­glie­dern lässt sich im Gesell­schafts­ver­trag des Unter­neh­mens regeln – etwa die Über­trag­bar­keit von Antei­len, Wett­be­werbs­ver­bo­te oder Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten. Die­se Vor­ga­ben sind rechts­ver­bind­lich für die Fami­li­en-Mit­glie­der, die auch Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens sind.

In vie­len Unter­neh­men gibt es ver­bind­li­che Vor­ga­ben für alle Gesell­schaf­ter, die Geschäfts­lei­tung und alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens. Dar­in gere­gelt wird der Umgang mit Geschäfts­part­nern, Kun­den und unter­ein­an­der. Vie­le Fami­li­en-Unter­neh­men haben zusätz­lich eine Unter­neh­mens-Char­ta auf­ge­stellt. Jeder Mit­ar­bei­ter ist ver­pflich­tet, die dort auf­ge­führ­ten Grund­sät­ze zur Kennt­nis zu neh­men und zu unter­schrei­ben. Ver­stö­ße dage­gen sind arbeits­recht­lich rele­vant. Fami­li­en­un­ter­neh­men brau­chen aber noch wei­te­re Regeln. Gera­de in einer Zeit, in der die Fami­li­en­struk­tu­ren im Wan­del sind und Patch­work-Fami­li­en die Rea­li­tä­ten bestim­men. Um eine sol­che Fami­li­en-Char­ta auf den Weg zu brin­gen, müs­sen alle Betei­lig­ten mit­zie­hen  bzw. davon über­zeugt wer­den, dass es nur eine gemein­sa­me Lösung gibt, der alle zustim­men und die für alle gilt. Dazu gehört Offen­heit – d. h. die Betei­lig­ten müs­sen respekt­voll mit­ein­an­der Mei­nun­gen aus­tau­schen, Lösun­gen ent­wi­ckeln und die Bereit­schaft mit­brin­gen, sich nach den gemein­sa­men Grund­sät­zen zu verhalten.

Über­sicht: Inhal­te einer Familien-Charta: …