Das Bundesfinanzministerium hatte bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 neue Vorschriften in Sachen „Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen“ veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 23.12.2010, IV C 6 – S 2144/07/10004). Wir haben dazu bereits berichtet (vgl. Volkelt-Brief Nr. 12/2011). Wichtig: Achten Sie darauf dass diese Verträge,
- schriftlich abgeschlossen werden,
- mit üblichen Konditionen angeschlossen werden
- und in der Praxis exakt wie vereinbart durchgeführt werden.
Ausdrücklich wird im BMF-Schreiben auch die sog. schenkweise begründete Darlehensforderung geregelt. Wird eine Schenkung z. B. an die Kinder davon abhängig gemacht, dass der Betrag als Darlehen in die GmbH eingelegt werden muss, erkennt das Finanzamt weder die Schenkung noch den Darlehensvertrag an.
Für die Praxis: Gerade diese Gestaltung wird und wurde oft gewählt, um …