Das GmbH-Gesetz schreibt vor, bei der GmbH-Gründung einen Sachgründungsbericht vorzulegen, wenn statt Bareinlagen Sachwerte als Einlagen in die GmbH eingebracht werden (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Darin müssen die für die Angemessenheit der Leistungen für die Sacheinlagen wesentlichen Umstände dargelegt werden. Wird ein Unternehmen in die GmbH eingebracht, dann sind die Jahresergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre anzugeben und zu belegen.
Der Sachgründungsbericht muss schriftlich angefertigt werden und von sämtlichen Gesellschaftern, nicht von den Geschäftsführern, unterzeichnet sein. Im Sachgründungsbericht sind Angaben über die Sacheinlagen zu machen, also z.B. über ihre Beschaffenheit, ihr Alter, ihren Wert. Daneben müssen Sie darlegen, welche Bewertungsmethoden (Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Teilwert) Sie angewandt haben.
Dem Sachgründungsbericht sind Unterlagen beizufügen, die belegen, dass der Wert der Sacheinlage dem Betrag der entsprechenden Stammeinlage entspricht. Das sind beispielsweise: Belege über Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Preislisten oder Sachverständigengutachten. Es ist davon ausgehen, dass die Registergerichte die Angaben streng nachprüfen.
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