Überraschende Wendung im Fall Tönnies gegen das Bundeskartellamt: Unterdessen haben die Kartellbehörden das Verfahren gegen die Unternehmen der Tönnies-Gruppe eingestellt (vgl. Nr. 27/2015). Immerhin ging es hier um Bußgelder um insgesamt 128 Mio. EUR. Hintergrund: Während des Kartellverfahrens hatte die Tönnies-Gruppe die Aktivitäten der beschuldigten Tochtergesellschaften Böklunder Plumrose GmbH und der Könecke Fleischwarenfabrik auf andere Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen und die beiden Firmen gelöscht.
Folge: …
Die Bußgeld-Bescheide des Kartellamts konnten nicht mehr zugestellt werden. Die immerhin dreistellige Millionenforderung des Bundeskartellamtes konnte nicht durchgesetzt werden. Mit dieser sog. „Wurstlücke“ nutzt die Tönnies-Gruppe eine Lücke im Kartellgesetz. Danach können Forderungen nicht innerhalb eines Unternehmensverbundes oder eines Konzern durchgesetzt werden. Es haftet ausschließlich das Unternehmen/die Tochtergesellschaft, die wegen Kartellvergehen mit Strafe bzw. Bußgeld belangt worden ist. Das sieht auch der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, so: „Wir können unsere Ansprüche bislang nicht durchsetzen“.
Chefredakteur Lothar Volkelt: Vorkehrungen sind möglich …