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Volkelt-Briefe

In diesen Branchen brauchen Sie für einen (Anteils-) Verkauf eine Genehmigung

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat – die Medi­en haben dar­über berich­tet – neue Vor­schrif­ten für den Ver­kauf von Unternehmen/Unter­nehmens­teilen ins (EU-) Aus­land beschlos­sen. Die Ein­zel­hei­ten dazu sind … in der 9. Ver­ord­nung zur Ände­rung der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung ver­öf­fent­licht. Die neue Ver­ord­nung im Voll­text > hier ankli­cken.

Danach ist in § 55 der geän­der­ten Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung aus­führ­lich (und abschlie­ßend) auf­ge­führt, wel­che Bran­chen bzw. wel­che Soft­ware­leis­tun­gen der Geneh­mi­gungs­pflicht unter­lie­gen. Danach muss der Abschluss eines schuld­recht­li­chen Ver­tra­ges über einen Unter­neh­mens­kauf unver­züg­lich dem Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um schrift­lich gemel­det werden.

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