Das Bundeswirtschaftsministerium hat – die Medien haben darüber berichtet – neue Vorschriften für den Verkauf von Unternehmen/Unternehmensteilen ins (EU-) Ausland beschlossen. Die Einzelheiten dazu sind … in der 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung veröffentlicht. Die neue Verordnung im Volltext > hier anklicken.
Danach ist in § 55 der geänderten Außenwirtschaftsverordnung ausführlich (und abschließend) aufgeführt, welche Branchen bzw. welche Softwareleistungen der Genehmigungspflicht unterliegen. Danach muss der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages über einen Unternehmenskauf unverzüglich dem Bundeswirtschaftsministerium schriftlich gemeldet werden.