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Volkelt-Briefe

Immer mehr Kartellverfahren gegen mittelständische Unternehmen

Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Röß­ler hat ange­kün­digt, das Kar­tell­recht zu über­prü­fen. Ziel ist dabei aller­dings nicht, das umstrit­te­ne Ver­fah­rens­recht (vgl. dazu Vol­kelt-Brief 1/2012) zu ver­ein­fa­chen und die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung auf den Prüf­stand zu stel­len. Der FDP-Minis­ter for­dert sogar eine wei­te­re Ver­schär­fung mit dem Ziel, die inter­na­tio­na­len Ölkon­zer­ne ins­be­son­de­re den Ben­zin- und Die­sel­preis stär­ker kon­trol­lie­ren zu können.

Unter­des­sen setzt sich in Deutsch­land der Trend fort, dass die Kar­tell­be­hör­den ver­stärkt sog. Nischen­märk­te unter die Lupe neh­men. Das betrifft alle Märk­te, in denen Sonderprodukte …

von weni­gen Anbie­tern ver­trie­ben wer­den. Zuletzt haben die deut­schen Kar­tell­be­hör­den ein Buß­geld von 30 Mio. € gegen die Her­stel­ler von Lösch­fahr­zeu­gen (eine Ive­co-Toch­ter und 3 Wett­be­wer­ber) ver­hängt. Zusätz­li­cher Effekt: Damit sind die Vor­aus­sat­zun­gen auch für einen Scha­dens­er­satz der betrof­fe­nen Kun­den geschaf­fen. Vie­le Kom­mu­nen haben bereits ange­kün­digt, dass sie zusätz­lich Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen stel­len werden.

Für die Pra­xis: Neh­men Sie regel­mä­ßig an Bran­chen-Erfa-Tref­fen teil, müs­sen Sie auf­pas­sen. Auch, wenn Sie sich nur mit einem oder weni­gen Wett­be­wer­bern zu einem Bran­chen­ge­spräch ver­ab­re­den, z. B. um die Umset­zung einer neu­en gesetz­li­chen Vor­schrift gemein­sam zu bespre­chen. Vor­sicht mit Pro­to­kol­len und ande­ren schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen. Ach­ten Sie dar­auf, was pro­to­kol­liert wird und dass kei­ne geschäft­li­chen Unter­la­gen wie Kal­ku­la­tio­nen, Ver­triebs­stra­te­gien usw. (etwa per eMail) an nicht auto­ri­sier­te Fir­men oder Per­so­nen her­aus­ge­hen. Wei­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ein.

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