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Volkelt-Briefe

Haftung: Geschäftsführer muss Spesen korrekt abrechnen

Ver­an­lasst der Geschäfts­füh­rer einer GmbH, dass unberechtigt …

Spe­sen an ihn selbst aus­ge­zahlt wer­den, dann liegt dar­in eine Pflicht­ver­let­zung nach § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz. Fol­ge: Die GmbH hat einen Scha­dens­er­satz­an­spruch und kann die voll­stän­di­ge Rück­zah­lung ver­lan­gen (OLG Mün­chen, Urteil vom 27.2.2013, 7 U 4465/11).  

Für die Pra­xis: Dar­über hin­aus dro­hen uner­wünsch­te Steu­er­fol­gen, sofern es sich um einen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer han­delt. Ver­zich­tet die GmbH auf den Rück­zah­lungs­an­spruch, wird das    Finanz­amt die­sen Betrag als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung behan­deln und nachversteuern. 

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