Nächste Woche wird das BVerfG in Sachen Steuern bei der Übertragung von Betriebsvermögen entscheiden. Dabei geht es um „Juristisches“. Für die meisten Unternehmer dürfte das bedeuten: Nachfolgeregelungen werden teurer. Doch damit nicht genug. Die nächste Steuer-Baustelle ist bereits eröffnet. Diesmal geht es …um die Grundsteuer. Das Procedere ist bekannt: Zunächst wird das BVerfG prüfen, ob die Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Grundsteuer verfassungskonform sind (Aktenzeichen des anhängigen BFH-Verfahrens: II R 16/13). Geprüft wird, ob das Bewertungsverfahren für Grundstücke und Immobilien (Einheitswert) zu markt-adäquaten Ergebnissen führt. So viel lässt sich schon sagen: Die Einheitswerte West basieren auf Zahlen aus 1964, die aus dem Osten sogar dem Jahr 1935. Das klingt nicht gut.
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Grundsteuer: Neue Steuerbelastung für Unternehmen
Fakt ist, dass die Steuerbescheide für die Grundsteuer nur noch „vorläufig“ ausgestellt werden. Wird es teurer, müssen Sie nachzahlen. Private Immobilien-Besitzer können nur zuschauen und abwarten. Als vorausschauender Geschäftsmann müssen Sie prüfen, ob Ihre GmbH für die zukünftige Belastungen eine Steuer-Rückstellung bilden muss.