Der Bundesfinanzhof (BFH) nimmt die derzeitige Regelung zur Grundsteuer nicht mehr weiter hin – zunächst hatte der BFH die bisherige Regelung mit den altenb Feststellungszeitpunkten aus 1964 (neue Bundesländer) und 1035 (alte Bundesländer) noch zugelasssen. Seit 2007 ist die Frist zur Korrektur der Grundsteuer-Regelung aber abgelaufen – entsprechende Bewertungen können ab sofort gerichtlich angegangen werden (Urteil vom 30.6.2010, II R 60/08).
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U. E. ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Chance nutzen wird, bei der Grundsteuer kräftig zuzulangen – und zwar weniger beim Häuslebauer. Zu befürchten ist, dass betriebliche Grundstücke und große Vermögen in Zukunft von den Kommunen kräftig zur Kasse gebeten werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Im Urteilsfall ging es um die Bewertung einer Gewerbeimmobilie (Supermarkt) mit Wohneinheiten – gegen den Grundsteuerbescheid des Finanzamts und der darin festgelegten Grundsteuer bzw. der Berechnung der für die Grundsteuer maßgeblichen Bebauungen klagte der Steuerzahler mit Erfolg.