Die Finanz- und Schuldenkrise hat auch in vielen Fällen dazu geführt, dass auf der Geschäftsführungsebene umstrukturiert, ausgetauscht oder verschlankt wurde. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer …
in Tochtergesellschaften oder in mittelständischen GmbHs, die zur Finanzierung neue Gesellschafter aufgenommen haben. Für den betroffenen Geschäftsführer bedeutet das: Er wird – auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages – für neue Arbeitgeber tätig.
Wichtig: Wenn der Geschäftsführer über Jahre mit guten Leistungen zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat, sollte er sich diesen Leistungsnachweis zeitnah in der Umstrukturierung von den bisherigen Gesellschaftern testieren lassen. Das vereinfacht einen Neustart im Falle einer späteren Kündigung. Dazu kann der Geschäftsführer die Ausstellung eines Zeugnisses verlangen – zumindest dann, wenn er nicht oder nur sehr gering an der GmbH beteiligt ist. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht allerdings nur ausnahmsweise, und zwar bei begründeten, tatsächlichen Änderungen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses. Für den GmbH-Geschäftsführer sind folgende Situationen:
- Sie werden aus einem Anstellungsverhältnis (z. B. Abteilungsleiter) zum Geschäftsführer der GmbH berufen,
- ein neuer Geschäftsführer wird eingestellt, mit der Folge, dass sich die Verantwortlich- bzw. Zuständigkeiten zwischen den Geschäftsführern ändern,
- es findet ein Gesellschafterwechsel statt,
- Sie werden vom Amt des Geschäftsführers abberufen,
- die GmbH wird liquidiert oder es findet ein Betriebsübergang nach § 613a BGB statt.
Wird Ihnen ein Zwischenzeugnis ausgestellt, dann haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die dort benutzten Formulierungen und Bewertungen auch in dem Zeugnis verwendet werden, dass anlässlich Ihres endgültigen Ausscheidens ausgestellt wird. Allerdings: Wird das Zeugnis deutlich negativer formuliert, dann muss derArbeitgeberdafür gewichtige Gründe nennen können.
Für die Praxis: Lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn Sie außergewöhnliche Projekte erfolgreich durchgeführt, wenn Sie wichtige Geschäftsbeziehungen begründet haben oder wenn Sie ein erfolgreiches Geschäft abgewickelt haben. Die Gesellschafter bestätigen Ihnen in einer wirtschaftlichen Erfolgssituation gerne Ihre persönlichen Fähigkeiten und Erfolge. Der Geschäftsführer kann zwischen der Ausstellung eines einfachen Zeugnisses und einem qualifizierten Zeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wählen. Für Leitungs- und Führungskräfte üblich ist das qualifizierte Zeugnis. Sie müssen das aber ausdrücklich verlangen (Alle Informationen zum Zeugnisanspruch des Geschäftsführers > hier anklicken).