Erwirbt ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu einem unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis, erzielt er im Auszahlungszeitpunkt einen Gewinn aus einer – steuerpflichtigen – Rückzahlung einer Kapitalforderung (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2018, 13 K 2486/17 E, Revision zugelassen).
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