Die (25 %-ige) Abgeltungssteuer, mit der auch ausgeschüttete GmbH-Gewinne besteuert werden, ist vielen ein Dorn im Auge. Bereits im März hatte die Landesregierung Brandenburg dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag zur Wiedereinführung der Besteuerung von ausgeschütteten GmbH-Gewinn nach dem persönlichen Steuersatz vorgelegt (vgl. Nr. 10/2017). Der Antrag blieb allerdings erfolglos. Die Finanzminister der Bundesländer haben das Anliegen jetzt mit deutlicher Mehrheit abgelehnt (Quelle: Bundesrats-Beschluss vom 12.5.2017).
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können erst einmal weiter mit der niedrigen Besteuerung aus der Abgeltungssteuer rechnen. Zwar hatte Finanzminister Schäuble zunächst mit solchen Plänen durchaus geliebäugelt. Nach den Vor-Bundestagswahl-Ergebnissen dürfte es aber nicht zu zusätzlichen Steuerbelastungen kommen – und zwar weder für die Bezieher von Kapitaleinkünften noch für die Gesellschafter von GmbHs für ausgeschüttete GmbH-Gewinne.