10 Jahre nach Umsetzung der GmbH-Reform bleibt eine höchst erfreuliche Erkenntnis: Wer auf die Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft) oder eine Voll-GmbH gesetzt hat, hat nichts falsch gemacht. Die Rechtsform ist für die Beteiligten ausgesprochen übersichtlich und wenn die Gesellschafter streiten oder es ein sonstiges rechtliches Problem gibt, muss nicht lange gestritten werden. Die Lösungen …
liegen auf der Hand und sind in der Regel nachvollziehbar und (einigermaßen) gerecht. Die Zahlen sprechen für sich: Unterdessen gibt es 133.576 haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (Stand 1.1.2018). Bei Gründern und insbesondere bei den StartUps liegt die Haftungsbeschränkung, die schnelle und unkomplizierte Gründung auch mit mehreren Gesellschaftern voll im Trend (Quelle: Uni Jena, Forschungsprojekt „Unternehmergesellschaft”).
Wie viele GmbHs es gibt, die von der freien Wahl ihres Verwaltungssitzes Gebrauch gemacht haben, wissen wir nicht – exakte Zahlen dazu liegen nicht vor. Aber: Für mittelständische Firmen im Unternehmensverbund ist das eine gute Möglichkeit, den Verwaltungssitz so zu setzen, dass die Geschäfte otpmiert werden können – und zwar weltweit. Daraus folgt auch: Deutsche Firmen können ihren Satzungssitz unterdessen zumindest auch in Europa verlegen. Etwa mit Folgen für die Mitbestimmung.