Werben Gründungsberater oder Anbieter von Vorrats-Gesellschaften mit einer „1‑Euro-GmbH“, dann ist das nicht korrekt. Die 1‑Euro-Gesellschaft ist rechtlich genau genommen eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Fachjargon: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt). Im Jargon: Mini-GmbH). Solche Angebote …
verstoßen nach aktueller Rechtsprechung gegen das Wettbewerbsrecht. Es handelt sich wettbewerbswidrige Werbung, die mit Bußgeld belangt werden kann (so zuletzt OLG Dresden, Urteil vom 19.2.2013, 14 U 1810/12, Quelle: GmbH-Rundschau 2013, Seite 715).
Für die Praxis: Unternehmer, die auf die „Schnelle“ eine weitere Gesellschaft gründen wollen, sollten bei solchen Angeboten vorsichtig sein. Das klingt nach schnellem Geld nicht aber nach seriöser gesellschaftsrechtlicher Beratung. Wer eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen will, kann das zusammen mit einem Notar ohne größeren Aufwand (350 EUR) und in der Regel innerhalb weniger Tage.