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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Nächste Runde im Fall Tönnies

Wie schlech­tes Nach­fol­ge-Manage­ment aus­sieht belegt der andau­ern­de Rechts­streit inner­halb der Fami­lie Tön­nies um die Nach­fol­ge in der gleich­na­mi­gen Unter­neh­mens­grup­pe (vgl. Nr. 24/2015). Bis­lang letz­tes Kapi­tel: Das OLG Hamm hat die Abbe­ru­fung von zwei von einem der Fami­li­en­stäm­me ein­ge­setz­ten Geschäfts­füh­rern für rechts­wid­rig erklärt und damit die Vor­in­stanz bestä­tigt (OLG Hamm, Urteil vom 25.7.2016, 8 U 160/15 und 161/15). …

Im Ver­fah­ren geht es nach wie vor um die Aus­übung der Stimm­rech­te durch die Gesell­schaf­ter. Eine der Fami­li­en-Par­tei­en beruft sich auf ein münd­li­ches Ver­mächt­nis des Fir­men­grün­ders zur Über­nah­me der Stimm-Mehr­heit. Vor Gericht konn­ten sie das aller­dings nicht durch­setzen. Der Streit dürf­te in die nächs­te Run­de gehen – vor den BGH.

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