Wie schlechtes Nachfolge-Management aussieht belegt der andauernde Rechtsstreit innerhalb der Familie Tönnies um die Nachfolge in der gleichnamigen Unternehmensgruppe (vgl. Nr. 24/2015). Bislang letztes Kapitel: Das OLG Hamm hat die Abberufung von zwei von einem der Familienstämme eingesetzten Geschäftsführern für rechtswidrig erklärt und damit die Vorinstanz bestätigt (OLG Hamm, Urteil vom 25.7.2016, 8 U 160/15 und 161/15). …
Im Verfahren geht es nach wie vor um die Ausübung der Stimmrechte durch die Gesellschafter. Eine der Familien-Parteien beruft sich auf ein mündliches Vermächtnis des Firmengründers zur Übernahme der Stimm-Mehrheit. Vor Gericht konnten sie das allerdings nicht durchsetzen. Der Streit dürfte in die nächste Runde gehen – vor den BGH.