Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Rahmenbedingungen: Das kommt für kleinere Unternehmen

Der Koali­ti­ons­ver­trag: Die Eck­da­ten für Ihre Unternehmensplanung …

  1. Lohn- und Lohn­ne­ben­kos­ten: Bereits der kleins­te Wack­ler der Kon­junk­tur wird die Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung stei­gen las­sen, um die ange­kün­dig­ten Zusatz­leis­tun­gen zu stem­men (Müt­tern­ren­te). Pro Lohn­sum­me von 100.000 EUR im Jahr geht es um eine Zusatz­be­las­tung von 400 EUR. Der Bei­trags­satz für die Pfle­ge­ver­si­che­rung wird zum 1.1.2015 um 0,3 Pro­zent­punk­te erhöht und in einer 2. Stu­fe vor 2018 um wei­te­re 0,2 also um ins­ge­samt 0,5 Pro­zent­punk­te stei­gen. Die bewähr­ten Regeln zur Kurz­ar­beit blei­ben bei­be­hal­ten und wer­den in einer auf­kom­men­den Krisen­situation bei Bedarf schnell eingesetzt.
  2. Arbeits­recht: Zusätz­lich wird sich die Ver­län­ge­rung der Eltern­zeit (bis 36 Mona­te), das Gebot der Ent­gelt­gleich­heit („glei­cher Lohn für glei­che Arbeit“) und die Rege­lun­gen zum Min­dest­lohn (ab 2015) direkt in den Lohn­kos­ten bemerk­bar machen. Auch die Ein­schrän­kun­gen bei Werk­ver­trä­gen und bei der Leih­ar­beit (max. 18 Mona­te) wer­den Wir­kung zei­gen. Auch bei der Teil­zeit­ar­beit (Rück­kehr­recht) wird es bes­se­re Mög­lich­kei­ten für Arbeit­neh­mer geben. Arbeit­ge­ber müs­sen Mini­job­ber noch aus­führ­li­cher über ihre Rech­te informieren.
  3. Unternehmen­snach­folge: Ange­strebt wird eine Rege­lung, die bei Erhal­tung von Arbeit­splätzen Steuer­erle­ichterun­gen vor­sieht. Die Ver­mitt­lungs­platt­form für Nach­fol­ge „nexxt chan­ge“ wird ausgebaut.
  4. Unternehmensgrün­dun­gen (auch: Toch­ter­ge­sell­schaf­ten): Ange­strebt wird eine Aus­wei­tung der Grün­der­förderung. Es soll kla­re Rah­menbe­din­gun­gen für Crowd­fund­ing und bes­se­re Bedin­gun­gen für Betei­li­gungs­fi­nan­zie­run­gen geben – vor allem in High-Tech-Berei­chen (High-Tech-Grün­der­fonds).
  5. Steu­er­po­li­tik: Offi­zi­ell soll es kei­ne Steu­er­erhö­hun­gen geben. Nach­fi­nan­zie­run­gen wird es aber geben. Eine Reform der Unter­neh­mens­be­teue­rung wird die Gro­ße Koali­ti­on nicht ange­hen. Abseh­bar ist, dass die­se Bun­des­re­gie­rung Steu­er­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten in der EU kon­se­quent ein­schrän­ken wird (Steu­er­har­mo­ni­sie­rung, Steu­er­dum­ping). Für Ein­zel­un­ter­neh­men soll es bes­se­re Mög­lich­kei­ten für eine Rück­la­gen­bil­dung geben Die Selbst­an­zei­ge mit Straf befrei­en­der Wir­kung soll nur noch mög­lich sein, wenn er rück­wir­kend für 10 Jah­re (bies­her: 5) sämt­li­che steu­er­li­chen Anga­ben nachholt.
  6. Aus- und Wei­ter­bil­dung: Aus­län­di­sche Abschlüs­se sol­len unkom­pli­zier­ter aner­kannt wer­den (Aner­ken­nungs­ge­setz). Das Auf­stiegs­fort­bil­dungs­ge­setz wird ver­ein­facht, um die För­der­mög­lich­kei­ten zu ver­bes­sern (Finan­zie­rung der Wei­ter­bil­dung). Die Mög­lich­kei­ten für den EU-Aus­tausch von AZUBIS sol­len wei­ter ver­bes­sert wer­den. Aber auch die Qua­li­fi­zie­rung von über 50-jäh­ri­gen Arbeit­neh­mern sol­len ver­bes­sert wer­den (INQA-Pro­gramm, Fach­kräf­te-Offen­si­ve, Blaue Kar­te EU).
  7. Kam­mern und Berufs­ver­bän­de: An der bis­her gel­ten­den Pra­xis wird sich nichts ändern. Die Pflicht­mit­glied­schaft wird nicht ange­tas­tet. Even­tu­ell wird es Beitragssenkun­gen und mehr Leis­tun­gen für klei­ne­re und mit­tlere Unter­neh­men geben. Es wird kei­ne Erle­ichterun­gen beim Zugang zu den Hand­wer­ker­be­ru­fen geben. Das Meis­ter­pri­vi­leg bleibt geschützt. Die Innun­gen sol­len ver­stärkt in die Rol­le des Tarif­part­ners ver­pflich­tet wer­den. Damit wäre eine bes­se­re Lohn­dif­fe­ren­zie­rung für die ein­zel­nen Hand­werks­be­ru­fe mög­lich. Fol­ge­kos­ten von Pro­dukt­män­geln, die von Her­stel­lern oder Lie­fe­ran­ten zu ver­ant­wor­ten sind, sol­len in Zukunft nicht mehr auf das Hand­werk über­wälzt wer­den können.
  8. Geld: Die Ban­ken wer­den ver­pflich­tet, Unter­neh­men beim Über­tritt in den Dis­po­kre­dit zu war­nen. Die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er soll mit brei­ter Bemes­sungs­grund­la­ge und mit einem nied­ri­gen Steu­er­satz kommen.
  9. Mit­tel­stands­för­de­rung und ‑finanzierun­gen: Die Gro­ße Koali­ti­on gibt ein Beken­nt­nis zu bes­se­ren Mög­lich­kei­ten für die Mit­tel­stands-Finan­zie­rung durch die KfW und Her­mes-Bürg­schaf­ten. Das zen­tra­le Inno­va­ti­ons­för­der­pro­gramm für den Mit­tel­stand (ZIM) soll 2014 fort­ge­schrie­ben und suk­zes­si­ve aus­ge­baut wer­den. Die Ban­ken sol­len ver­pflich­tet wer­den, die güns­ti­gen Zins­kon­di­tio­nen an den Mit­tel­stand wei­ter­zu­ge­ben. Wie das aller­dings kon­kret aus­se­hen kann, ist offen und damit kaum plan­bar für Unternehmer.
  10. For­schung und Ent­wick­lung: Gute Chan­cen gibt es für klei­ne­re Unter­neh­men, die einen Schwer­punkt auf die Berei­che For­schung und Ent­wick­lung legen. Der Bund wird in den nächs­ten Jah­ren deut­lich drauf­le­gen und 3 % des Brut­to­in­land­pro­dukts in die­sen Bereich inves­tie­ren. Für IT-Unter­neh­men kommt der Qua­li­täts­stan­dard „Soft­ware made in Ger­ma­ny“.
  11. Insol­venz­recht: Die Ende der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode aus­ge­setz­ten Erleich­te­run­gen für Kon­zern-Insol­ven­zen sol­len noch­mals auf­ge­grif­fen wer­den. Damit soll das Insol­venz­ver­fah­ren (Zustän­dig­kei­ten) deut­lich erleich­tert und beschleu­nigt wer­den und damit bes­se­re Vor­aus­set­zun­gen für eine zügi­ge Sanie­rung geschaf­fen werden
  12. Fuhr­park: Auch hier müs­sen Sie mit stei­gen­den Kos­ten rech­nen. Die LKW-Maut wird auf Bun­des­stra­ßen aus­ge­dehnt wer­den. Für PKW – Sie ken­nen die Dis­kus­si­on aus den Medi­en – kommt auf jeden Fall eine Zusatz­be­las­tung. Sei es in Form eine Maut- oder Vignet­ten-Lösung oder als Auf­schlag auf die Sprit­steu­er. Je nach Fuhr­park (Auto­ver­mie­ter, Ver­triebs-Unter­neh­men) müs­sen Sie mit spür­ba­ren Zusatz­be­las­tun­gen rechnen.
  13. Digi­ta­le Infra­struk­tur: Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutsch­land Grund­ver­sor­gung mit min­des­tens 50 Mbits/s geben. Ziel ist, dass in deut­schen Städ­ten Mobi­les Inter­net über WLAN für jeden ver­füg­bar ist (Offe­nes Netz). Die Netz­neu­tra­li­tät bleibt Grund­la­ge (kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung durch Begren­zung der Daten­vo­lu­mi­na oder Übertragungsgeschwindigkeiten).

Schreibe einen Kommentar