Der Koalitionsvertrag: Die Eckdaten für Ihre Unternehmensplanung …
- Lohn- und Lohnnebenkosten: Bereits der kleinste Wackler der Konjunktur wird die Beiträge zur Rentenversicherung steigen lassen, um die angekündigten Zusatzleistungen zu stemmen (Mütternrente). Pro Lohnsumme von 100.000 EUR im Jahr geht es um eine Zusatzbelastung von 400 EUR. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird zum 1.1.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht und in einer 2. Stufe vor 2018 um weitere 0,2 also um insgesamt 0,5 Prozentpunkte steigen. Die bewährten Regeln zur Kurzarbeit bleiben beibehalten und werden in einer aufkommenden Krisensituation bei Bedarf schnell eingesetzt.
- Arbeitsrecht: Zusätzlich wird sich die Verlängerung der Elternzeit (bis 36 Monate), das Gebot der Entgeltgleichheit („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) und die Regelungen zum Mindestlohn (ab 2015) direkt in den Lohnkosten bemerkbar machen. Auch die Einschränkungen bei Werkverträgen und bei der Leiharbeit (max. 18 Monate) werden Wirkung zeigen. Auch bei der Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht) wird es bessere Möglichkeiten für Arbeitnehmer geben. Arbeitgeber müssen Minijobber noch ausführlicher über ihre Rechte informieren.
- Unternehmensnachfolge: Angestrebt wird eine Regelung, die bei Erhaltung von Arbeitsplätzen Steuererleichterungen vorsieht. Die Vermittlungsplattform für Nachfolge „nexxt change“ wird ausgebaut.
- Unternehmensgründungen (auch: Tochtergesellschaften): Angestrebt wird eine Ausweitung der Gründerförderung. Es soll klare Rahmenbedingungen für Crowdfunding und bessere Bedingungen für Beteiligungsfinanzierungen geben – vor allem in High-Tech-Bereichen (High-Tech-Gründerfonds).
- Steuerpolitik: Offiziell soll es keine Steuererhöhungen geben. Nachfinanzierungen wird es aber geben. Eine Reform der Unternehmensbeteuerung wird die Große Koalition nicht angehen. Absehbar ist, dass diese Bundesregierung Steuergestaltungsmöglichkeiten in der EU konsequent einschränken wird (Steuerharmonisierung, Steuerdumping). Für Einzelunternehmen soll es bessere Möglichkeiten für eine Rücklagenbildung geben Die Selbstanzeige mit Straf befreiender Wirkung soll nur noch möglich sein, wenn er rückwirkend für 10 Jahre (biesher: 5) sämtliche steuerlichen Angaben nachholt.
- Aus- und Weiterbildung: Ausländische Abschlüsse sollen unkomplizierter anerkannt werden (Anerkennungsgesetz). Das Aufstiegsfortbildungsgesetz wird vereinfacht, um die Fördermöglichkeiten zu verbessern (Finanzierung der Weiterbildung). Die Möglichkeiten für den EU-Austausch von AZUBIS sollen weiter verbessert werden. Aber auch die Qualifizierung von über 50-jährigen Arbeitnehmern sollen verbessert werden (INQA-Programm, Fachkräfte-Offensive, Blaue Karte EU).
- Kammern und Berufsverbände: An der bisher geltenden Praxis wird sich nichts ändern. Die Pflichtmitgliedschaft wird nicht angetastet. Eventuell wird es Beitragssenkungen und mehr Leistungen für kleinere und mittlere Unternehmen geben. Es wird keine Erleichterungen beim Zugang zu den Handwerkerberufen geben. Das Meisterprivileg bleibt geschützt. Die Innungen sollen verstärkt in die Rolle des Tarifpartners verpflichtet werden. Damit wäre eine bessere Lohndifferenzierung für die einzelnen Handwerksberufe möglich. Folgekosten von Produktmängeln, die von Herstellern oder Lieferanten zu verantworten sind, sollen in Zukunft nicht mehr auf das Handwerk überwälzt werden können.
- Geld: Die Banken werden verpflichtet, Unternehmen beim Übertritt in den Dispokredit zu warnen. Die Finanztransaktionssteuer soll mit breiter Bemessungsgrundlage und mit einem niedrigen Steuersatz kommen.
- Mittelstandsförderung und ‑finanzierungen: Die Große Koalition gibt ein Bekenntnis zu besseren Möglichkeiten für die Mittelstands-Finanzierung durch die KfW und Hermes-Bürgschaften. Das zentrale Innovationsförderprogramm für den Mittelstand (ZIM) soll 2014 fortgeschrieben und sukzessive ausgebaut werden. Die Banken sollen verpflichtet werden, die günstigen Zinskonditionen an den Mittelstand weiterzugeben. Wie das allerdings konkret aussehen kann, ist offen und damit kaum planbar für Unternehmer.
- Forschung und Entwicklung: Gute Chancen gibt es für kleinere Unternehmen, die einen Schwerpunkt auf die Bereiche Forschung und Entwicklung legen. Der Bund wird in den nächsten Jahren deutlich drauflegen und 3 % des Bruttoinlandprodukts in diesen Bereich investieren. Für IT-Unternehmen kommt der Qualitätsstandard „Software made in Germany“.
- Insolvenzrecht: Die Ende der letzten Legislaturperiode ausgesetzten Erleichterungen für Konzern-Insolvenzen sollen nochmals aufgegriffen werden. Damit soll das Insolvenzverfahren (Zuständigkeiten) deutlich erleichtert und beschleunigt werden und damit bessere Voraussetzungen für eine zügige Sanierung geschaffen werden
- Fuhrpark: Auch hier müssen Sie mit steigenden Kosten rechnen. Die LKW-Maut wird auf Bundesstraßen ausgedehnt werden. Für PKW – Sie kennen die Diskussion aus den Medien – kommt auf jeden Fall eine Zusatzbelastung. Sei es in Form eine Maut- oder Vignetten-Lösung oder als Aufschlag auf die Spritsteuer. Je nach Fuhrpark (Autovermieter, Vertriebs-Unternehmen) müssen Sie mit spürbaren Zusatzbelastungen rechnen.
- Digitale Infrastruktur: Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland Grundversorgung mit mindestens 50 Mbits/s geben. Ziel ist, dass in deutschen Städten Mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist (Offenes Netz). Die Netzneutralität bleibt Grundlage (keine Diskriminierung durch Begrenzung der Datenvolumina oder Übertragungsgeschwindigkeiten).