Stellt der Geschäftsführer einer GmbH Insolvenzantrag, ist er verpflichtet, die im laufenden Geschäftsbetrieb praktizierte automatische Auftragsvergabe an Sublieferanten sofort zu stoppen. Dazu muss er dafür sorgen, dass …die mit der Auftragsvergabe betrauten Mitarbeiter unverzüglich entsprechend informiert und angewiesen werden (OLG Köln, Urteil vom 9.7.2013, 19 U 34/13).
Unterlässt er das, macht sich der Geschäftsführer schadensersatzpflichtig – und zwar gegenüber der GmbH bzw. den Gesellschaftern. Er haftet für den daraus entstandenen Vermögensschaden. Auch der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Schaden gerichtlich durchzusetzen.