Für Steuernachforderungen verlangt der Fiskus Verzugszinsen. Auch dann, wenn das Finanzamt …
zunächst Aussetzung der Vollziehung zulässt gewährt, müssen Sie nachträglich Zinsen zahlen. Das sind pro angefangenen Monat 0,5 %, im Jahr also 6 % Zinsen ( § 238 AO). Umstritten ist, ob die festgesetzte Höhe der Zinsen auch in einer Niedrigzinsphase zulässig ist.
EZB und Bundesbank gehe davon aus, dass diese bis 2014 anhält. Damit muss der Steuerzahler mehr Steuer entrichten als bei einer vergleichbaren Verschuldung zu Marktbedingungen. Bislang hat die Rechtsprechung die Verzugszinsen nicht beanstandet (BFH, Urteil vom 29.5.2013, X B 233/12). Aber der BFH wird sich erneut damit befassen (Az. des anhängigen Verfahrens: IX R 31/13).
Für die Praxis: Bislang gehen die meisten Steuerexperten (noch) davon aus, dass der BFH auch in diesem Verfahren nicht anders entscheidet – also die Zulässigkeit fixer Zinsen bestätigt. Aber: Eine so lange Niedrigzinsphase mit Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft (Schrumpfen von Geldvermögen), gab es bisher nicht. Bei vielen Indizes besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Dynamisierung. Wir informieren Sie umgehend, wenn der BFH abschließend entscheidet und Chancen auf Rückzahlung von Steuerzinsen bestehen.