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Volkelt-Briefe

GmbH-Jahresabschluss: Weniger Bürokratie für kleinste GmbHs

Bereits im April 2012 hat­te die EU-Kom­mis­si­on ange­mahnt, die büro­kra­ti­sche Hür­den für kleins­te GmbHs zu ver­ein­fa­chen (vgl. Nr. 31/2012). In der Zwi­schen­zeit hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die Haus­auf­ga­ben gemacht. Jetzt hat auch der Bun­des­tag dem vor­ge­leg­ten Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten-Bilanz­rechts­än­de­rungs­­­ge­setz (Micro­BilG) zuge­stimmt. Für klei­ne GmbH gibt es damit zumin­dest eini­ge Erleichterungen: …

  1. Für wen kom­men Erleich­te­run­gen? Umsatz­er­lö­se bis 700.000 €, Bilanz­sum­me bis 350.000 €, bis zu durch­schnitt­lich 10 Mit­ar­bei­tern. Zwei von drei Kri­te­ri­en müs­sen unter­schrit­ten sein. Nach ers­ten Schät­zun­gen sind das ca. 500.000 Unter­neh­men in Deutsch­land (GmbH, UG).
  2. Wel­che Erleich­te­run­gen kom­men? Die­se GmbHs/UG kön­nen eine stark ver­kürz­te Bilanz mit nur noch weni­gen Bilanz­pos­ten auf­stel­len. Sie brau­chen kei­nen Anhang mehr zu ver­öf­fent­li­chen. Sie müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht mehr Pflicht­ver­öf­fent­li­chen. Es genügt eine Hin­ter­le­gung im Unter­neh­mens­re­gis­ter. Vor­teil: Nur wer zahlt, kann den Jah­res­ab­schluss anschauen.
  3. Was Sie noch wis­sen müs­sen? GmbHs/UG wer­den bei Ver­säum­nis­se bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung nicht mehr so hart ange­packt. Ein Ord­nungs­geld wird nur noch ver­hängt, wenn ein Ver­schul­den vor­liegt. Das Buß­geld, dass die Behör­de bei Ver­säum­nis fest­set­zen kann, wird von 2.500 € für kleins­te GmbHs auf 500 und für klei­ne GmbHs auf 1.000 € her­ab­ge­setzt. Ach­tung: Das redu­zier­te Buß­geld gibt es aber nur, wenn der Jah­res­ab­schluss inner­halb der Nach­reich­frist (6 Wochen) nach­ge­reicht wird.

Für die Pra­xis: Noch ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren nicht abge­schlos­sen. Es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass es zu die­sem Vor­ha­ben eine brei­te Zustim­mung in allen Gre­mi­en und damit auch im Bun­des­rat geben wird (letz­te Sit­zung 2012 am 14.12.2012). Nach Beschluss wer­den die neu­en Vor­ga­ben für Jah­res­ab­schlüs­se ab 2013 wirk­sam wer­den. Das heißt: Die Erleich­te­run­gen kom­men für den Jah­res­ab­schluss des dann ange­lau­fe­nen Geschäfts­jah­res 2013.

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